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SPD-Politiker soll eigene Mutter misshandelt haben

SPD-Politiker soll eigene Mutter misshandelt haben

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Foto: WP Ted Jones
Der Landtagsabgeordnete Gerd Stüttgen soll die eigene Mutter (78) misshandelt haben. Rechtsausschuss des Landtags beriet über Aufhebung der Immunität.

Düsseldorf. 

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg will Anklage gegen den SPD-Landtagsabgeordneten Gerd Stüttgen erheben, weil der 50-Jährige seine eigene Mutter (78) misshandelt haben soll. Der Rechtsausschuss des Landtags sprach sich am Freitag in vertraulicher Sitzung einstimmig dafür aus, in der Plenarsitzung Mitte September Stüttgens Immunität formal aufzuheben. Damit wäre der Weg frei, den Politiker aus dem Sauerland vor Gericht zu bringen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Stüttgen zweifache gefährliche Körperverletzung vor. In einem Anklageentwurf, aus dem die „Bild“-Zeitung am Freitag zitierte, heißt es, Stüttgen habe seine Mutter im Oktober 2015 aus einer Klinik abgeholt und sei dann in einem Streit gewalttätig geworden. Er soll den Kopf der Mutter auf das Armaturenbrett des Autos gestoßen und später auch gegen die Wand eines Aufzugs geschlagen haben. Außerdem soll er der alten Dame Haarbüschel ausgerissen haben.

Arzt der Mutter von Schweigepflicht entbunden

Stüttgen stritt bislang alles ab und erklärte, seine Mutter sei nicht angeschnallt gewesen und habe sich bei einem starken Bremsmanöver verletzt. Im Aufzug habe er ihren Kopf gehalten, um sie zu beruhigen. Die Haare seien wegen der Medizin ausgefallen. Öffentlich hatte er vor Monaten einen Streit eingeräumt, jedoch erklärt, die Mutter nur am Arm gepackt zu haben.

Die Ermittler stützen sich offenbar auf anderslautende Zeugenaussagen und den Arzt der Mutter, den diese von der Schweigepflicht entbunden hatte. Angeblich soll es zuvor bereits zu Handgreiflichkeiten des Politikers gekommen sein.

Die Ermittlungen ruhten zwischenzeitlich, weil Stüttgen im Januar für einen verstorbenen SPD-Politiker in den Landtag nachrückte. Im März zeigte die Staatsanwaltschaft jedoch der Parlamentsverwaltung an, dass sie weiterermitteln werde. Bevor sie Anklage gegen den Parlamentarier erheben kann, musste die Aufhebung seine Abgeordneten-Immunität beantragt werden.