Die Automatenindustrie sowie viele Gaststätten müssen sich auf strengere Auflagen bei Spielautomaten einstellen. Ab spätestens 2018 soll nur noch ein Automat zugelassen sein – momentan sind drei Geldspielgeräte erlaubt. Außerdem sind Spielpausen und Regelungen gegen Geldwäsche vorgesehen.
Berlin.
Die Automatenindustrie sowie viele Gaststätten müssen sich auf strengere Auflagen bei Spielautomaten einstellen. Das sieht eine Novelle der Spielverordnung vor, mit der sich das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin befasste.
Nach den Plänen von Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) soll in Gaststätten spätestens ab 2018 nur noch ein Geldspielgerät zulässig sein – bisher sind drei Automaten erlaubt. Vorgesehen sind zudem Spielpausen und Regelungen gegen Geldwäsche. Insgesamt sollen der Jugend- und Spielerschutz konsequenter durchgesetzt sowie Spielanreize und Verlustmöglichkeiten begrenzt werden.
Teile der Gastronomie bedroht?
Ein erster Entwurf war Ende Februar bekanntgeworden. Wesentliche Änderungen enthält die mit der Drogenbeauftragten abgestimmte und vom Kabinett zur „Kenntnis genommene“ Verordnung nicht. Die Automatenindustrie hatte kritisiert, sie gehe über die Verbesserung des Spielerschutzes hinaus. Mit den schärferen Spielhallen-Regeln der Länder seien die Branche und Teile der Gastronomie bedroht.
Nach früheren Schätzungen des Ministeriums müssen in Gaststätten fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung voraussichtlich insgesamt 30.000 Geldspielgeräte abgebaut werden. Herstellern wird eine Übergangsfrist eingeräumt.
Spielunterbrechung nach drei Stunden
Eingeführt wird eine Spielunterbrechung nach drei Stunden mit Nullstellung der Geräte. Das „Vorheizen“ von Spielautomaten, also das Hochladen von Punkten durch Personal, soll verboten werden. Eine Mehrfachbespielung soll eingedämmt werden durch geringere Geldspeicherung und weniger Automatiktasten. Geräte sollen künftig zudem nur mit einer „Spielerkarte“ betrieben werden können.
An der Novelle der seit 2006 geltenden Spielverordnung wird seit längerem gearbeitet. Die Länder müssen dem Gesetz zustimmen. (dpa)