Zum Ende des Lebens auf die Tafel angewiesen sein, um irgendwie über die Runden zu kommen. Für viele Menschen in Rente ist das ein trauriges Schicksal. So auch für einen Mann aus Sachsen.
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Ein MDR-Team besuchte nun die Tafel in Weißwasser in der Oberlausitz. Dabei kamen die Reporter mit einem Senioren ins Gespräch, der Einblicke in seinen Alltag in finanzieller Not gab.
Rente: „Ich gehe gar nicht mehr einkaufen“
Rentner Ralf, wie er im MDR-Beitrag genannt wird, geht seit mittlerweile drei Jahren zur Tafel. Nach eigenen Angaben bezieht er eine Rente „von 385 Euro“. Wie es zu dieser üblen finanziellen Situation kommen konnte, deutet er nur an. „Ich habe natürlich einen kleinen Fehler gemacht, war auch mal selbstständig und dann Konkurs.“
Er betont jedoch, dass er sein „Leben lang gearbeitet“ habe. Doch nun kommt er ohne die Tafel nicht mehr zurecht. Von seiner Rente bleibe ihm im Monat „so ungefähr 120, 130 Euro“. Da ist kein Spielraum für Ausgabe, nicht mal für kleine. „Ich gehe gar nicht mehr einkaufen“, erzählt der Sachse.
Dabei haben die Tafeln in der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage in Deutschland selbst zu kämpfen. Von Supermärkten kommen immer weniger Spenden und die Betriebskosten für Miete, Energie und Tanken sind gestiegen. Gleichzeitig wollen mehr und mehr Menschen die Hilfe in Anspruch nehmen.
Bitter muss er einräumen, dass er auch seinen Kindern zum Geburtstag nichts schenken könne. „Da gibt’s nichts“, so der Rentner. „Das tut dann weh.“
Grundsicherung im Alter für Rentner als Alternative
Ob der Rentner Grundsicherung im Alter beansprucht hat, geht aus dem MDR-Beitrag nicht hervor. Die Zahl der Menschen in Rente, die diese Grundsicherung erhalten, ist zuletzt angestiegen. Von 2,3 Prozent aller Rentner 2006 auf 3,4 Prozent im Jahr 2021. Mehr als ein Drittel der Bezieher der Grundsicherung hätte ansonsten ein Einkommen von weniger als 400 Euro im Monat, wie der Mann in Weißwasser.
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Die Bundesregierung erläutert: „Grundsicherung im Alter erhalten alle Personen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und deren Einkommen nicht ausreicht um ihren Lebensunterhalt zu decken.“ Der genaue Anspruch wird nach Antragstellung „vom örtlichen Träger der Sozialhilfe ermittelt“. Die eigenen Eltern oder Kinder des Antragsstellers bleiben außen vor, „sofern deren Jahresbruttoeinkommen einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro nicht überschreitet“.