Ukrainische Geflüchtete erhalten als Unterstützung auch das Bürgergeld. Nicht nur das löst in Deutschland teilweise eine regelrechte Neiddebatte aus, sondern auch die Annahme, dass Ukrainer hierzulande das Rentensystem ausnutzen würden.
So tummeln sich in den Sozialen Netzwerken zahlreiche Gerüchte. Ältere Geflüchtete hätten beispielsweise sofort einen Anspruch auf Rente, oder dürfen früher in den Ruhestand entschwinden. Was ist dran an den Behauptungen?
Erhalten ukrainische Geflüchtete bis zu zehn Jahre früher Rente?
So fragt ein Nutzer auf Social Media: „Scheinbar sind deutsche Politiker, für die Ukraine politisch im Vollzeitjob tätig? Politik für deutschen Bürger und das Land, nur noch so am Rande?“ Dieser Kommentar bezieht sich auf die Mitteilung, dass ukrainische Geflüchtete bereits mit Mitte 50 Rente erhalten. Allerdings handelt es sich dabei um Falschinformationen, vor denen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) warnt.
So gilt auch für sie das Mindestrentenalter von 63 Jahren, wenn die 35 Jahre Anrechnungszeit erreicht werden. Ebenso wie für deutsche Staatsbürger ist diese Art von Rente aber auch mit Abschlägen möglich. „Das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter variiert – je nach Art der Altersrente – zwischen 63 und 67 Jahren“, erklärt die DRV.
Wer aus dem Ausland nach Deutschland kommt und Rente beziehen möchte, muss also dieselben Voraussetzungen erfüllen. Ehe man Anspruch hat, muss man mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse einzahlen. Menschen aus EU-Mitgliedstaaten und anderen Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, können sich auch Versicherungszeiten anrechnen lassen. Ukrainer können davon allerdings nicht profitieren. Außer: Menschen, die nach dem Bundesvertriebenengesetz als Spätaussiedler gelten. „Aber auch hier gelten die ‚üblichen‘ Altersgrenzen ab 63“, so die DRV.
Haben ältere Ukrainer direkt einen Rentenanspruch?
Auch kursiert in den Sozialen Netzwerken die Behauptung, dass ältere Ausländer sofort einen Rentenanspruch in Deutschland hätten. Auch diese Annahme ist falsch, denn auch hier greift die selbe Regelung wie zuvor auch.
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Nur, wer in die Rentenkasse einzahlt, hat einen Anspruch auf die Rente. Ein Beispiel: Auch wenn ein älterer Geflüchteter nach Deutschland kommt, kann er nicht direkt Rente beziehen. Dafür muss er die Mindestversicherungszeit erfüllen – heißt: fünf Jahre Beiträge gezahlt haben. Zudem muss das Mindestalter für den Renteneintritt erreicht sein.