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Rente: DIESE 4 Mythen halten sich hartnäckig

Rund um das Thema Rente brodelt zum Teil die Gerüchteküche. Einige Mythen und Irrtümer halten sie hartnäckig. Eine Aufklärung.

Rund um das Thema Rente brodelt zum Teil die Gerüchteküche. Einige Mythen und Irrtümer halten sie hartnäckig. Eine Aufklärung.
© IMAGO/Arnulf Hettrich

7 Renten-Irrtümer, die du nicht glauben solltest

Damit man beim Thema Rente wieder durchblickt, räumen wir mit den sieben gängigsten Renten–Irrtümer auf.Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Nach einem langen Berufsleben freut sich der ein oder andere wohl schon auf den wohlverdienten Ruhestand: Die Welt bereisen, lang aufgeschobenen Hobbys nachgehen oder Zeit mit den Enkelkindern verbringen.

Doch rund um das Thema Rente ranken sich immer wieder Irrtümer und Mythen. Manche halten sich hartnäckig. Ein Überblick schafft Klarheit.

Wird die Rente automatisch überwiesen?

1. Die Rente landet automatisch auf deinem Konto

Falsch. Wer in den Ruhestand eintreten möchte, muss die Rente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) schriftlich beantragen – und das unabhängig vom Renteneintrittsalter. Doch mit deinem Antrag solltest du auf keinen Fall bis zur Altersgrenze warten. Die DRV rät, den Antrag mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu stellen: „Dann klappt es auch mit dem nahtlosen Übergang vom Job zur Rente.“

2. Die Rente des Ehepartner wird auf die eigene Rente angerechnet

Nein, die Altersrente des Partners wird nicht auf die eigene Rente angerechnet. Ausnahmen treten lediglich bei Rentenansprüchen aufgrund des Fremdrentengesetzes auf, insbesondere bei deutschen Staatsangehörigen aus Osteuropa.

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Müssen Rentner Steuern zahlen?

3. Wer Rente bezieht, muss Steuern zahlen und eine Steuererklärung machen

Hier gelten unterschiedliche Regeln. Bis zum Jahr 2022 müssen Personen, die in den Ruhestand gegangen sind, auf 82 Prozent ihrer Rente Steuern entrichten. Diese Rate wird bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent ansteigen. Allerdings sind Personen, deren Renteneinkünfte unter dem aktuellen Grundfreibetrag liegen – 2023 bei 10.908 Euro für Alleinstehende (das Doppelte für verheiratete Ehepaare) – von der Steuerpflicht befreit.


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4. Ehemänner haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente

Das ist falsch. Sowohl Frauen als auch Männer haben das Recht auf eine Hinterbliebenenrente. Diese Regel gilt seit 1986 – zuvor erhielten tatsächlich nur Frauen die Witwenrente. Es gibt allerdings auch eine Voraussetzung für den Bezug: Der verstorbene Ehepartner muss mindestens fünf Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben.