Während es in Zukunft immer mehr Rentner geben wird, gibt es gleichzeitg immer weniger Beitragszahler. Die Bevölkerung in Deutschland wird durch den demographischen Wandel immer älter – das Rentensystem ist gefährdet.
Um dem entgegen zu wirken, fordern einige Ökonomen weitere Erhöhungen des Renteneintrittsalters – obwohl dieses bereits stufenweise auf 67 Jahre angehoben wird. Eine bestimmte Berufsgruppe darf sich allerdings auf einen früheren Renteneintritt freuen.
Rente: Erhöhung des Eintrittsalters
Aktuell wird das Eintrittsalter in Deutschland Schritt für Schritt angehoben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann offiziell erst ab dem 67. Geburtstag in Rente gehen. Will man beispielsweise mit 63 Jahren aufhören zu arbeiten und hat 35 Beitragsjahre angespart, muss man dennoch mit Abzügen rechnen. Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) werden bei einem früheren Renteneintritt 0,3 Prozent pro Monat von der Rente abgezogen.
Doch Berufsgruppen wie Bergleute oder Berufssoldaten können von dieser Regelung abweichen und früher in den Ruhestand gehen. Wie „24.hamburg.de“ berichtete, werden diese Gruppen ähnlich wie Beamte behandelt. In besonderen Fällen dürfen Soldaten bereits mit 41 Jahren in Rente gehen – entscheidend ist der Dienstgrad.
„Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier verwendet werden“ können zum Beispiel von diesem frühen Ruhestand profitieren.
Offiziere dürfen bereits mit 41 in Rente gehen
Nach §45 Soldatengesetz dürfen Berufsunteroffiziere bereits mit 55 Jahren in Rente gehen, ein Jahr später Hauptleute, Oberleutnants und Leutnants. Auch weitere Dienstgrade können mit einem Alter unter 60 Jahren in den Ruhestand gehen, darunter fallen Majore und Stabshauptleute. Für Generale und Oberste sowie einige Offiziere gilt das Renteneintrittsalter von 65. Mit 62 Jahren gehen alle anderen Berufssoldaten in Rente. Laut Angaben des Deutschen Bundestages lag das durchschnittliche Eintrittsalter von Berufssoldaten bei 57,49 Jahren.
Dienstgrad bei der Bundeswehr | Alter für Renteneintritt |
Generale und Oberste sowie einige Offiziere | 65 |
Alle anderen Berufssoldaten | 62 |
Oberstleutnant | 61 |
Majore und Stabshauptleute | 59 |
Hauptleute, Oberleutnante und Leutnante | 56 |
Berufsunteroffiziere | 55 |
Offiziere in bestimmten Positionen | 41 |
Gehen Berufssoldaten in den Ruhestand, erhalten sie ein sogenanntes Ruhegehalt. Die Höhe wird von drei Faktoren bestimmt:
- Ruhegehaltsfähige Dienstzeit: Wehrdienstzeit, Zeiten im öffentlichen Dienst und Ausbildungszeit von Eintritt in die Bundeswehr
- Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge: Grundgehalt, Teile des Familienzuschlags, andere Bezüge wie Zulagen
- Ruhegehaltsskala
„Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, jedoch höchstens 71,75 Prozent“, so die Bundeswehr. Damit Soldaten den Höchstsatz erreichen können, seien regelmäßig 40 ruhegehaltfähige Dienstjahre erforderlich.
Auch interessant:
Wer aufgrund einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt wird und daher eine Dienstzeit von 40 Jahren nur im Ausnahmefall erreicht, erhalte einen prozentualen Zuschlag zum Ruhegehaltssatz von bis zu rund 12,5 Prozent – Berufsoffiziere mit der Altersgrenze von 41 Jahren bis zu knapp 17 Prozent.