Was wäre, wenn. Diese Fragen stellen sich viele – auch in Bezug auf die Rente. Eine solche fiktive Frage zur Rentenversicherung sorgt im Sozialen Netzwerk Reddit für viele Reaktionen. Was wäre, wenn man von heute auf morgen aufhören könnte in die gesetzliche Rente einzuzahlen?
„Würdet ihr aufhören?“, fragt ein User und eröffnet damit eine kontroverse Debatte. Die Voraussetzung für dieses Gedankenexperiment: Man baut fortan zwar keine weiteren Ansprüche auf, würde die bereits bestehenden aber zum Renteneintrittsalter ausgezahlt bekommen.
Diskussion um Rentenversicherung: „Kann sein Geld auch direkt verbrennen“
Die Resonanz ist groß – und die Antworten sind meinungsstark: Viele würden diesen Deal eingehen und lieber selber privat vorsorgen! „Würde unverzüglich aufhören. Das Geld werde ich sonst nie wieder sehen…“, antwortet ein Reddit-Nutzer und bekommt über 170 Likes für diese Haltung. Ähnlich sieht es ein weiterer: „Wenn ich das Geld stattdessen privat anlegen könnte, dann würde ich ein Vielfaches an Rente rausbekommen. Klar würde ich das machen!“ Noch ein Kommentar geht angesichts der demographischen Entwicklung in diese Richtung: „Sofort! Da einzuzahlen ist für junge Menschen einfach nur dumm. Dann kann man sein Geld auch direkt verbrennen.“
Rentenerhöhungen in Deutschland:
- 2020: West 3,45%, Ost 4,2%
- 2021: West 0%, Ost 0,72%
- 2022: West 5,35%, Ost 6,12%
- 2023*: West 4,39%, Ost 5,86%
*Rentenanpassung ab 1. Juli 2023
Doch es gibt auch Widerspruch: „Nein, weil ich Teil dieser Gesellschaft bin und mich da nicht rausfotzen will. Grundsicherung wird man dann ja sowieso bekommen und wenn ich in dem Wissen einfach das Einzahlen in die Sozialversicherung einstelle, ziehe ich alle anderen ja nur über den Tisch!“
Kann man einfach raus aus der Pflicht-Rentenversicherung?
Doch wie sehen die rechtlichen Fakten aus? Die Deutsche Rentenversicherung klärt auf: „Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.“ Man kann also nicht einfach aussteigen. Menschen mit einem Minijob können sich auf Antrag aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Andersherum können Selbstständige auf Antrag freiwillig Beiträge zahlen und damit für sich zukünftige Rentenansprüche aufbauen.
Weitere News:
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung liegt aktuell bei einem Bruttogehalt von 7.300 Euro im Monat (neue Bundesländer: 7.100 Euro). Bis zu dieser Höhe werden dem Arbeitnehmer Beiträge in Höhe von 9,3 Prozent abgezogen. Der Beitragssatz der Rentenversicherung liegt bei 18,6 Prozent, wobei der Arbeitnehmer die Hälfte zu zahlen hat und der Rest vom Arbeitgeber getragen wird.