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Grundrente hilft kaum weiter: Oft unter 100 Euro Zuschlag!

Manche Ruheständler haben zur Rente noch Anspruch auf eine Grundrente. Doch die kann so gering ausfallen, dass sie nur den wenigsten hilft.

Zur kleinen, regulären Rente soll die Grundrente unter die Arme greifen.
© IMAGO / Sven Simon

Enorme Abzüge bei der Betriebsrente – Experte: „Es ist wirklich ganz übel“

Viele freuen sich im Alter u.a. auf die Betriebsrente, doch auf diese Rente gibt es enorme Abzüge. Wir sprachen dazu mit Rentenexperte Helmut Achatz.

Seit 2021 gibt es zur regulären Rente die sogenannte Grundrente. Die soll Ruheständlern finanziell unter die Arme greifen.

Doch manchen dürfte die Finanzspritze einen kleinen Dämpfer verpassen. Denn das Geld kann schlimmstenfalls so gering sein, dass es auf dem Bankkonto kaum spürbar ist.

++ Dazu interessant: Rente: Fast 900 Euro gehen flöten! Bald schon kommt es knüppeldick ++

Rente: Wer bekommt die Grundrente?

Wenn die reguläre Rente nicht ausreicht, soll die Grundrente seit 2021 für eine kleine Finanzspritze sorgen. Seit diesem Zeitpunkt wird die Grundrentenzuschlagsberechtigung bei allen Rentenanträgen automatisch von der Deutschen Rentenversicherung mitgeprüft. Du musst also keinen Antrag stellen, um das Renten-Plus zu erhalten.

Die Grundrente kann gezahlt werden, wenn die ausgezahlte Rente nach 45 Jahren Beitragszahlung aus Erwerbstätigkeit unter 1100 Euro liegt, bei 40 Beitragsjahren unter 975 Euro. Der Grundrentenzuschlag ist dabei keine eigenständige Leistung. Der Zuschlag wird für 35 Jahre gewährt, in denen mindestens 30% des Durchschnittsverdienstes erreicht wurden. Das gilt aber nicht, wenn der Lebensverdienst über 80% des Durchschnittsverdienstes (2.700 Euro brutto im Monat) liegt.

Wie viel Geld steht dir zu?

Doch der Zuschlag dürfte nur den wenigsten wirklich viel bringen. Denn dieser beläuft sich im Schnitt auf 86 Euro monatlich. Der maximale monatliche Zuschlag beträgt 461 Euro. Die volle Grundrente bekommt derzeit nur, wer nicht mehr als 1375 Euro (Alleinstehende) oder 2144 Euro (Paare) verdient.

Den Grundrentenzuschlag kannst du auch bekommen, wenn du eine vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag beziehst. Wichtig ist, dass dein Rentenkonto mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit aufweist.


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Zu den Rentenzeiten gehören:

  • Pflichtbeitragszeiten aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit
  • Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege
  • Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
  • Ersatzzeiten (das sind zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR)