Viele Menschen sehnen sich im Alter danach, weniger zu arbeiten. Das dürfte nicht verwundern, denn etliche können schlichtweg vor der Rente nicht mehr in Vollzeit arbeiten. So machen körperliche Beeinträchtigungen jede Minute auf der Arbeit zur Qual. Viele zieht es deshalb in die Altersteilzeit. Was ist das und was ist zu beachten?
Was versteht man unter Altersteilzeit? Mit der Altersteilzeit will man die Arbeitszeit vor der Rente verkürzen. Dabei wird die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente halbiert. Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge.
Rente: Man muss älter als 55 Jahre sein
Wer kann in Altersteilzeit gehen? Der Arbeitnehmer muss:
- älter als 55 Jahre sein
- mindestens 1.080 Kalendertage innerhalb der letzten fünf Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein
- mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über eine Reduzierung der Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit treffen
Rente: Gleichverteilungsmodell oder Blockmodell?
Wie wird in Altersteilzeit gearbeitet? Es gibt zwei denkbare Möglichkeiten. Zum einen das Gleichverteilungsmodell und zum anderen das Blockmodell.
Gleichverteilungsmodell: Die Arbeitszeit wird auf die Hälfte reduziert und über die gesamte Dauer der Altersteilzeit verteilt. Wie die verbliebene Arbeitszeit abgearbeitet wird, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam vereinbaren. So könnte zum einen die klassische Halbtagsbeschäftigung gewählt werden oder ein projektgebundener Einsatz.
Blockmodell: Hierbei wird zwischen Arbeitsphase und Freistellungsphase unterschieden. In der Arbeitsphase wird in Vollzeit gearbeitet, der Beschäftigte erhält jedoch bereits das reduzierte Gehalt. In der Freistellungsphase ist der Beschäftigte freigestellt, bezieht jedoch weiterhin sein angepasstes Gehalt.
Wird die Altersteilzeit von der Arbeitsagentur unterstützt? Förderleistungen der Agentur für Arbeit gibt es nur, wenn die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 begonnen hat.