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Rente: Mit diesen Krankheiten gehst du früher in den Ruhestand – ohne Abschläge!

Wer unter einer chronischen Krankheit leidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente – und das ohne finanzielle Einbußen.

Menschen mit einer chronischen Krankheit können früher in Rente gehen.
© IMAGO / Michael Gstettenbauer

Frührente: Wer kann sie eigentlich beantragen?

Viele Menschen entscheiden sich dafür, früher in Rente zu gehen. Doch wer kann Frührente beantragen? Drei Dinge sind dabei entscheidend.

In Deutschland leben rund acht Millionen schwerbehinderte Menschen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt waren 2021 knapp 57 Prozent der Menschen mit Behinderung zwischen 15 und 64 Jahren berufstätig oder suchten nach einer Tätigkeit. Dahingegen betrug die Erwerbsquote nichtbehinderter Menschen in dieser Altersgruppe knapp 82 Prozent. 

Wer gesundheitlich beeinträchtigt ist, kann im Normalfall nicht bis zum Regeleintrittsalter arbeiten. Schwerbehinderte Menschen können also früher in Rente gehen und das ohne Abschläge.

Mit diesen Krankheiten kannst du früher in Rente gehen

Doch auch viele chronische Krankheiten können als Behinderung anerkannt werden. Mehr als ein Drittel aller Menschen in Deutschland leiden an solch einer Krankheit, wie der Sozialverband VdK mitteilte. Wer chronisch krank ist, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen und dadurch von Entlastungen und Unterstützungen profitieren – auch von einem früheren Renteneintritt.

Doch wann genau gilt eine Krankheit als chronisch? Der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen und Ärzten haben sich auf diese Definition geeinigt: Wer mindestens einmal im Quartal wegen derselben Erkrankung auf ärztliche Behandlung angewiesen ist, gilt als chronisch krank. Wie die „Frankfurter Rundschau“ berichtete, können folgende Krankheiten unter anderem als chronische Erkrankungen anerkannt werden:

  • Diabetes
  • Rheuma
  • Asthma
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Multiple Sklerose
  • Rückenleiden
  • Krebserkrankungen
  • Folgen eines Schlaganfalls
  • Migräne
  • Depressionen und Angststörungen

Rente: Früher in den Ruhestand – ohne finanzielle Einbußen

Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilt, muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegen, um als schwerbehindert zu gelten. „Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, wird durch das Versorgungsamt festgestellt“, so die DRV. Davor kann der Grad der Behinderung von einem Arzt diagnostiziert werden.

Laut dem Sozialverband VdK kann zum Beispiel auch eine schwere Migräne, die mehrmals wöchentlich auftritt und den Alltag beeinflusst, mit einem Grad der Behinderung von 50 beziffert werden. Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, kann Steuererleichterungen und Sonderurlaub erhalten, aber auch früher in Rente gehen.

Bereits nach 35 Versicherungsjahren können Betroffene ohne finanzielle Einbußen zwei Jahre früher in Rente gehen. Wer weniger Rente in Kauf nimmt, darf sogar noch eher in Rente gehen. Die folgende Tabelle fasst zusammen, welches Geburtsjahr mit welcher Frührente einhergeht:

JahrgangRenteneintrittsalter mit Schwerbehindertenausweis
195864
195964
196064
196164
196264
196364
196465
Übersicht, welche Jahrgänge grundsätzlich in welchem Alter in Rente gehen können.

Wichtig: Die Schwerbehinderung muss zum Rentenbeginn vorliegen. Ein späterer Wegfall ist für den Rentenanspruch nicht von Bedeutung, so Angaben der Deutschen Rentenversicherung.

Rente gibt es nur unter dieser Voraussetzung

Doch Leistungen aus der Rentenversicherung kann nur derjenige beanspruchen, wer ihr vorher bereits eine bestimmte Zeit angehört hat, also versichert war. Die Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit
  • Freiwillige Beiträge
  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre
  • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege

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Welche Zeiten die Deutsche Rentenversicherung noch als Wartezeiten definiert, findest du online auf der Website der DRV.