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Rente: DIESEN Schritt darfst du nicht verpennen, wenn du in Ruhestand gehen willst

Viele freuen sich nach jahrelanger Arbeit auf die Rente. Aber Achtung! Vor dem Eintritt darf ein wichtiger Schritt nicht vergessen werden.

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Die fünf wichtigsten Versicherungen im Alter

Mit dem Start in den Ruhestand ist es sinnvoll, bestimmte Versicherungen abzuschließen. Diese fünf Versicherungen sollte man im Alter haben oder bereits früh abschließen.

Nach jahrelanger Arbeit geht es in die wohlverdiente Rente. Doch bevor es in den Ruhestand geht, muss dafür noch einiges getan werden.

Denn neben dem Ausfüllen des Rentenantrags bedarf es noch einen weiteren Schritt. Dieser ist sogar besonders wichtig zum Eintritt in die Rente. Doch viele vergessen ihn sogar.

Rente: DIESER Schritt wird oft vergessen

Arbeitnehmer freuen sich nach jahrelanger Arbeit auf die Rente. Viele bedenken allerdings nicht den wichtigsten Schritt, der dafür getan werden muss. Denn es gibt mehr zu tun, als nur den Rentenantrag auszufüllen. In den meisten Fällen muss man vorher den Job kündigen. Obwohl dieser Schritt für manche offensichtlich ist, wird er dennoch oft vergessen. Denn eine Kündigung wegen Renteneintritts erfolgt nicht immer automatisch.

Daher ist es vor dem Renteneintritt besonders wichtig, einen Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen. Viele Arbeitgeber haben im Vertrag festgelegt, dass das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters endet, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) auf seiner Website. Steht dies nicht im Vertrag, musst du das Arbeitsverhältnis selbst kündigen.

Rente vor der Regelaltersgrenze?

Beachte dafür unbedingt die Kündigungsfrist! Erscheinst du mit dem Beginn der Rente nicht mehr zur Arbeit, verstößt dies gegen deinen Arbeitsvertrag. Dann könnten sogar arbeitsrechtliche Schritte drohen. Wer vor der erreichten Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss den Arbeitgeber darüber schnellstmöglich informieren. Denn der Vertrag bezieht sich lediglich auf die reguläre Altersrente.


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Wer die Rente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen will, muss den Job davor unbedingt kündigen. Das gilt dann für Personen, die nicht weiterarbeiten und sich weiterhin etwas dazuverdienen möchten. Trotzdem sollte dafür der Arbeitgeber über den Renteneintritt informiert werden. Sonst hat das schnell steuerliche Auswirkungen beim Rentenbezug.