Bald ist Weihnachten und das Jahr schon wieder fast vorbei. Doch noch bis Ende Dezember kannst du etwas für deine Rente tun. Mit dem Antrag der Deutschen Rentenversicherung (DRV) V0210 „auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters“ kannst du deine Rente aufbessern.
Wie du genau vorgehst und welche Dinge du beim Ausfüllen des Antrags beachten musst, erklären wir hier. Was sicher ist: Schnell sein lohnt sich!
Rente: Diese Vorteile bietet der Antrag V0210
Um den Antrag allerdings überhaupt stellen zu können, musst du mindestens 50 Jahre alt sein und eine aussichtsreiche Chance haben, 35 Beitragsjahre voll zu machen. Das Formular auszufüllen ist vor allem für Menschen interessant, die ohne Abzüge früher in den Ruhestand oder die Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente aufbessern wollen.
Für jeden Monat, den man vorzeitig in Rente geht, muss man finanzielle Einbußen hinnehmen. So werden 0,3 Prozent der Altersrente abgezogen, maximal 14,4 Prozent. Geht man also beispielsweise zwei Jahre früher in Rente, verliert man 7,2 Prozent der monatlichen Rente. Indem man aber Rentenpunkte kauft, kann man dieser Einbuße entgegentreten. Diese sogenannten Altersvorsorge-Aufwendungen sind zudem von der Steuer absetzbar – derzeit 94 Prozent der Kosten, maximal allerdings 25.639 Euro.
Ein weiterer Vorteil: Die Rentenpunkte sind aktuell im Vergleich günstig. Für Menschen in den alten Bundesländern kostet ein Rentenpunkt 7235,59 Euro, in den neuen Bundesländern 6.943,94 Euro. Im nächsten Jahr soll ein Rentenpunkt laut Schätzungen in den alten Bundesländern dann knapp 8.000 Euro kosten – also rund 800 Euro mehr als noch 2022!
Rente: So füllst du den Antrag richtig aus
In nur 20 Minuten lässt sich der Antrag nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ganz einfach ausfüllen. Auf der Website der DRV kannst du den Antrag herunterladen, anschließend ausdrucken und ausfüllen. Die unterschriebenen Anträge sollen anschließend in Papierform an die DRV übermittelt werden.
Das geht laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung entweder per Post oder über die Abgabe in einer der örtlichen Beratungsstellen. Den Antrag per E-Mail zurückzuschicken, empfiehlt die DRV hingegen nicht. Allerdings kann der Antrag auch online ausgefüllt werden. Den sogenannten eAntrag findest du hier.
Für den Antrag V0210 musst du einige Dinge beachten. Außerdem solltest du diese Angaben parat haben:
- Versicherungsnummer: Diese findest du zum Beispiel in der Renteninformation, auf der Gehaltsabrechnung oder im Sozialversicherungsausweis
- Bei Antragstellung durch eine dritte Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiges Personaldokument (Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie)
- Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden)
- Angaben zur beabsichtigten Rentenart und Rentenbeginn
- Bescheinigung des Arbeitgebers zur Tätigkeit und/oder Qualifikation
Die Bescheinigung, die der Arbeitgeber ausfüllen muss, kann als Antrag V0211 ebenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden. Hier findest du sie. Außerdem solltest du vor dem Ausfüllen des Antrags den Zeitpunkt des Rentenbeginns wissen. Dafür gibt es entweder die Möglichkeit den „frühestmöglichen Zeitpunkt“ oder ein konkretes Datum anzugeben.
Antrag V0210: Bei Punkt 5 musst du das beachten!
Die Kontenerklärung umfasst Punkt 5 des Formulars. Auch hier sind einige Dinge vorab zu beachten:
- Angaben und Versicherungsunterlagen für noch fehlende Zeiten: Zum Beispiel Nachweise über Ausbildungszeiten, Arbeitslosigkeit oder Krankheit
- Bei einer Beschäftigung im Ausland: Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (Ausländische Versicherungsnummer und -verlauf, Arbeitsbücher etc.)
- Bei Kindern müssen Geburtsnachweise eingereicht werden
- Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
- Nachweis über Wehr-/Zivildienst
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Je nachdem, ob in einem Kontenklärungsverfahren bereits ein Versicherungsverlauf erteilt wurde, muss der Vordruck V0100 (nein) oder der Vordruck V0300 (ja) ausgefüllt und beigefügt werden.