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Rechtsradikaler darf kein Bezirksschornsteinfeger sein

Rechtsradikaler darf kein Bezirksschornsteinfeger sein

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Das Bundesverwaltungsgericht hat das Land Sachsen-Anhalt bestätigt, das einem Mann, der für die NPD politisch aktiv ist, als Bezirksschornsteinfeger abberufen hat. Das Amt setze voraus, dass der Inhaber die Grundrechte achtet, hieß es zur Begründung.

Leipzig. 

Ein rechtsextremer Schornsteinfeger hat vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Gericht entschied am Mittwoch in Leipzig, dass das Landesverwaltungsamt Sachsens-Anhalts Lutz Battke zu Recht als Bezirksschornsteinfegermeisters abberufen hat.

Der heute 54-jährige Schornsteinfeger ist nicht Mitglied der NPD, sitzt für die rechtsextreme Partei aber im Kreistag des Burgenlandkreises und ist Vorsitzender der NPD-Fraktion im Stadtrat von Laucha. Von 2001 bis 2007 nahm er regelmäßig an Veranstaltungen zum Gedenken an die Rathenau-Mörder teil und hielt dort 2007 auch eine Rede. Rathenau war wegen seines jüdischen Glaubens Ziel antisemitischer Hetzkampagnen und wurde 1922 bei einem politisch motivierten Attentat getötet.

Sicherung der Grundrechte nicht gewährleistet

Als das Land Sachsen-Anhalt von der Teilnahme an den „Totenehrungen“ erfuhr, widerrief es die Bestellung des Mann zum Bezirksschornsteinfeger eines Kehrbezirks im Burgenlandkreis. Dagegen hatte Battke geklagt, und in den Vorinstanzen hatte er sich noch durchgesetzt, nun änderten die Bundesverwaltungsrichter deren Urteile ab und wiesen die Klage zurück.

Das Verwaltungsgericht Halle und das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatten ihre Entscheidungen damit begründet, dass die politischen Aktivitäten Battkes keinen Bezug zu seiner Berufstätigkeit aufwiesen. Dieser Auffassung trat das Bundesverwaltungsgericht entgegen. Bei der Beurteilung darüber, ob Battke verlässlich die Gewähr dafür biete, dass er die Rechtsordnung und vor allem die Grundrechte beachten werde, könne sein außerberufliches Verhalten nicht ausgeblendet werden. Zum Beispiel weil Kunden verpflichtet sind, den Schornsteinfeger in ihre Wohnung zu lassen.

Schwerste antisemitische Straftaten gebilligt

Die Richter verwiesen darauf, dass Battke als Bezirksschornsteinfeger mit öffentlichen Aufgaben betraut sei. Damit sei er Glied der Verwaltung und habe die Grundrechte seiner Kunden zu wahren. Durch seine regelmäßige Teilnahme an den sogenannten Totenfeiern für Rathenaus Mörder habe er deutlich gemacht, dass er schwerste und zudem antisemitische Straftaten billige und die Täter sogar für verehrenswürdig halte. Damit offenbare er eine antisemitische und rassistische Grundhaltung, die elementare Grundrechte von Mitbürgern gering achte. Das sei für die Berufsaufgaben eines Bezirksschornsteinfegermeisters von Relevanz.

Im Sommer 2010 hatte der Mann auch wegen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Fußballtrainer für Kinder und Jugendliche in seiner Heimatstadt Laucha für Schlagzeilen gesorgt. Der Verein trennte sich von ihm erst nach erheblichem Druck aus der Politik und von Sportverbänden. (dapd/afp)