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RAG entschädigt Hausbesitzer für Bergbauschäden

RAG entschädigt Hausbesitzer für Bergbauschäden

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Bergschaden Stornefranzstraße Foto: Archiv/Remo Bodo Tietz, WAZ FotoPool
Die Schlichtungstelle des Landes NRW muss sich jedes Jahr mit zahlreichen Verfahren beschäftigen, in denen Hausbesitzer den Bergbau für Schäden an ihren Häusern verantwortlich machen. Im vergangenen Jahr mussten 400.000 Euro an Hausbesitzer gezahlt werden.

Düsseldorf. 

Die Schlichtungsstelle des Landes für Bergschadensopfer löst immer mehr Streitfälle. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der beim Regionalverband Ruhr angesiedelten Behörde 130 Verfahren zum Abschluss gebracht. Das war die höchste Zahl seit ihrer Einrichtung vor fünf Jahren. Der Bergbaubetreiber RAG zahlte im vergangenen Jahr insgesamt mehr als 400.000 Euro Entschädigung an die betroffenen Hausbesitzer, seit 2009 waren es in rund 450 Verfahren 2,8 Millionen Euro.

Hausbesitzer stärken

Die allermeisten Folgeschäden des Steinkohlebergbaus werden gleichwohl weiterhin von der RAG ohne Gerichte oder die Anrufung der Schlichtungsstelle beglichen. Zu Streitfällen kommt es meist, wenn Risse an Häusern außerhalb des gesetzlich definierten „Einwirkungsbereichs“ von Zechen auftreten. Dann ist es für Eigentümer oft schwer nachzuweisen, dass der Bergbau für Schäden an Fassaden oder Böden verantwortlich gemacht werden kann.

Um die Verhandlungsposition der Hausbesitzer zu verbessern, forderte der Schlichtungsstellen-Vorsitzende Gero Debusmann jetzt im Landtag eine Lockerung des Datenschutzes. Die RAG solle künftig offenlegen müssen, ob im nachbarschaftlichen Umfeld von Betroffenen bereits frühere Schadensfälle anerkannt wurden. Zugleich trat die Schlichtungsstelle Befürchtungen von Betroffenen entgegen, die in einem Drittel aller Fälle benötigten Gutachter seien zu eng mit der RAG verbandelt. Inzwischen verfüge die Schlichtungsstelle über einen Pool von 30 unabhängigen Experten, hieß es.