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Polizei Dresden geht bei Pegida gegen Bananenflaggen vor

Polizei Dresden geht bei Pegida gegen Bananenflaggen vor

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Einsatz gegen die Bananenfahnen: Die Polizei am Rande der Pegida-Demo. Foto: Josef A. Preiselbauer
Sind Deutschlandflaggen mit einer Banane darauf eine Verunglimpfung der Bundesrepublik? In Dresden wird darum ernsthaft gestritten.

Dresden. 

Ältere Ostdeutsche, die fürs Recht auf Bananen kämpfen – darüber ließen sich auch 27 Jahre nach der Wiedervereinigung noch Witzchen machen. Doch nachdem die Polizei am Rande der Pegida-Kundgebung am Montag neun Deutschlandfahnen mit Banane darauf sichergestellt hat, wird es ernst: Die Staatsanwaltschaft prüft, in welchem Umfang sich die Bananenverfechter strafbar gemacht haben. Ein Mann soll seine Bananenfahne auch mit Gewalt verteidigt haben.

Die Polizei Dresden bestätigte auf Nachfrage unserer Redaktion den Streit: Die Personalien von sieben Eigentümern von neun Bundesflaggen mit der Südfrucht darauf wurden aufgenommen. Es wird jetzt geprüft, ob sie nach Paragraf 90a des Strafgesetzbuchs strafbar gemacht haben. Auch im linken Lager in Dresden löst das Vorgehen Verwunderung aus. Dort wird beklagt, die Polizei habe bei anderen klar demokratiegefährdenderen Aktionen aus dem Pegida-Umfeld nicht so entschlossen eingegriffen.

Gesetz sieht bis zu drei Jahre Haft vor

Dem Paragrafen zufolge wird mit bis zu drei Jahren Haft verurteilt, wer „die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft“. Genauso wird verurteilt, wer die Bundesrepublik „beschimpft oder böswillig verächtlich macht“.

Das geballte Bananenaufkommen war eine Protestaktion und Provokation einer rechtsgerichteten Bürgerinitiative aus Heidenau. Aufgenommen wurden die Personalien von drei Frauen im Alter von 32, 40 und 59 Jahren sowie sechs Männern im Alter zwischen 47 und 59 Jahren.

Provokation von Initiative aus Heidenau

Die „Heidenauer Wellenlänge“ hatte eine Veranstaltung „Alles Banane oder was“ ausgerufen – als Reaktion auf ein erstes Bananenfahnenverbot: Bei der vorigen Pegida-Veranstaltung am 14. August hatte die Polizei bereits zwei Rentnern um ihre Fahne gebracht. Nach eigenen Angaben ist die Fahne seit Monaten beim immer weiter schrumpfenden Protesten dabei – als deutliche Anspielung auf eine Bananenrepublik. Der Fall ist für die Aktivisten ein gefundenes Fressen, Einschränkungen der Meinungsfreiheit zu beklagen.

Die Bananenflaggen waren auf Gestellen wie bei einer Kunstinstallation montiert, dazu der Spruch „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des Bekenntnisses zur Banane sind unverletzlich“. Verantwortlich zeichnete dort ein „Folks.Kunst-Kollektiv“.

Madeleine Feige, Aktivistin bei der Wellenlänge und in der AfD engagiert, erklärte auf Nachfrage, man werde abwarten, was genau die Staatsanwaltschaft aus dem Fall mache. Sie behauptet, in den Reihen der Wellenlänge sei das Eintreten für Meinungsfreiheit ein hohes Gut: „Unser Motto ist ganz klar: Mir muss Deine Meinung nicht gefallen, aber ich werde dafür eintreten, dass Du sie frei äußern kannst.“

Ein Demonstrant leistete Widerstand

In ihren Äußerungen sollen dann laut Polizei zwei der Beteiligten sich sehr viel Freiheit genommen haben: Sie hätten die Polizisten beleidigt. Einer der beiden Männer habe sich auch körperlich gegen die Wegnahme der Flagge gewehrt – hier geht es auch um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Es ist nicht das erste Mal, dass wegen Bananen auf einer Flagge die Staatsanwaltschaft auf den Plan tritt. Ende 2009 hatte die Staatsanwaltschaft nach etlichen Monaten das Verfahren eingestellt gegen einen Mann aus Crailsheim, den ein Polizist wegen seiner im Garten gehissten Flagge angezeigt hatte. Da entschied die Staatsanwaltschaft: Das öffentliche Hissen der Flagge sei anders als beispielsweise provokatives Aufstellen der Bundesflagge in einem Misthaufen keine Verunglimpfung der Flagge.

2009: „Strafbare Handlung nicht nachzuweisen“

Der zuständige Staatsanwalt erklärte der „Welt“, es habe sich um eine „nicht so leicht zu klärende Rechtsfrage“ gehandelt. Der Fall habe eine „gewisse Öffentlichkeitswirkung“, und ein ähnliches Verfahren habe es zuvor noch nicht gegeben. Eine strafbare Handlung sei aber nicht nachzuweisen gewesen. Trotzdem wurden danach auch aus Waldshut in Baden-Württemberg und aus Eschershausen in Niedersachsen entsprechende Ermittlungen bekannt.

Deutschlandfahnen mit Banane darauf sind im Internet auch frei verkäuflich.