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Pflegedienste werfen DAK Leistungsverweigerung vor

Pflegedienste werfen DAK Leistungsverweigerung vor

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Wohngemeinschaft für Demenzkranke Foto: dpa
Caritas und Diakonie erheben schwere Vorwürfe gegen die Krankenkasse. Angeblich will sie Nachbarn und Freunde von Patienten für die Pflege einspannen.

Essen. 

Die Caritas im Bistum Essen und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe erheben schwere Vorwürfe gegen die DAK-Krankenkasse. In Dutzenden Fällen soll die Kasse die Zahlung für ärztlich verordnete Leistungen verweigert haben, die von ambulanten Pflegediensten übernommen werden. Es geht unter anderem um Insulingaben und das Anziehen von Kompressionsstrümpfen.

„Die Kasse will Patienten zwingen, dass Verwandte oder Nachbarn diese Leistungen übernehmen“, sagte Caritasdirektor Andreas Meiwes. Hintergrund: Die DAK hat offenbar Fragebögen an Patienten verschickt, in denen gefragt wird, ob Angehörige, Freunde oder Nachbarn Pflegemaßnahmen übernehmen könnten. In Baden-Württemberg hat es bereits Hunderte Beschwerden wegen dieser Fragebögen gegeben. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz prüft diese Beschwerden.

„Dieses Thema bewegt uns auch“, sagte Hannelore Böhnke-Bruns von der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Man habe kein Verständnis für die Fragebögen und die „Leistungsverweigerung“. Die Diakonie vermutet dahinter eine Strategie der Kasse, um steigende Ausgaben im Gesundheitswesen zu reduzieren. Daher sei der Patientenberauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, von der Diakonie um Unterstützung gebeten worden.

„Grenzwertig“, sagt die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale NRW hält das Vorgehen der DAK zumindest für „grenzwertig“. Zwar sei es durchaus üblich, dass Angehörige die so genannte Behandlungspflege übernehmen. Aber diese Entscheidung müsse ein Arzt treffen, nicht die Krankenkasse. Patienten sollten die Fragen erst nach Rücksprache mit einem Arzt oder mit Experten der Verbraucherzentralen beantworten.

Die DAK in NRW erklärte auf Nachfrage dieser Redfaktion, sie habe den umstrittenen Fragebogen inzwischen zurückgezogen. Er werde überarbeitet. Die Ablehnungsquote bei Leistungen in der häuslichen Krankenpflege sei erfahrungsgemäß sehr gering.