An Rhein und Ruhr.
Die Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten in NRW wird deutlich ausgeweitet. In den vergangenen Wochen haben die Polizeipräsidenten dem Innenministerium Straßen und Plätze genannt, die dafür in Frage kämen. Darauf stehen dem Vernehmen nach u. a. die Bahnhofsvorplätze von Duisburg, Essen und Oberhausen und die Kölner Ringe – die Amüsiermeile der Rheinmetropole. Auch aus Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen und Hagen kamen Vorschläge.
Nach der Krawallnacht von Köln hatte die Landesregierung die Ausweitung angekündigt. Am Donnerstag wird der Landtag in einem Nachtragshaushalt 5,5 Millionen Euro dafür bewilligen. Wenig später soll die Entscheidung fallen, welche dunklen Ecken dann beobachtet werden. Die Rede ist von sieben bis neun.
Bisher überwachen Polizeikameras nur zwei Stellen an Rhein und Ruhr dauerhaft: die Kneipenviertel von Düsseldorf und Mönchengladbach.
Der rechtliche Rahmen für Videoüberwachung ist nämlich eng. Sie darf nur an nachweislichen Brennpunkten von Kriminalität erfolgen und der Verhinderung von Straftaten dienen (§15a Polizeigesetz NRW). Jedes Jahr muss überprüft werden, ob diese Voraussetzungen noch gelten. Und es muss eine Polizeiwache in unmittelbarer Nähe liegen, damit die Beamten dazwischen gehen können, wenn sich eine Straftat erkennbar anbahnt. Kritiker wenden ein, unter Videobeobachtung verlagere sich die Kriminalität nur. Die Polizei Mönchengladbach gibt indes an, sie habe mit ihren Kameras „eine Vielzahl von Straftaten nachweislich verhindert“.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Helga Block, mahnte Politik und Sicherheitsbehörden, auf die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu achten. „Gerade in Zeiten der Verunsicherung und der Sorge um die innere Sicherheit sehe ich die Gefahr, dass die Freiheitsrechte der Bürger ins Hintertreffen geraten. Mit den Überwachungsinstrumenten muss aber zu allen Zeiten verantwortungsvoll umgegangen werden“, sagte Block. Adi Plickert, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), mahnte gegenüber der NRZ, dass die Bilder direkt in einer nahen Polizeiwache gesichtet werden müssen und dass auch tatsächlich genügend Interventionskräfte bereitstehen, die in kurzer Zeit vor Ort sein können: „Nur dann macht das Ganze Sinn.“