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NRW-Finanzminister hebt den Beförderungsstopp für Beamte auf

NRW-Finanzminister hebt den Beförderungsstopp für Beamte auf

NRW-Beamte können trotz leerer Kassen wieder auf Beförderungen hoffen. Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat den Beförderungsstopp nach einer Prüfung wieder aufgehoben. Diese hätte ergeben, dass durch die Maßnahme nur ein minimaler Betrag eingespart werden könne.

Düsseldorf. 

Trotz Haushaltssperre dürfen Beamte in Nordrhein-Westfalen ab sofort wieder befördert werden. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) habe den Beförderungsstopp nach einer Prüfung wieder aufgehoben, teilte ein Sprecher am Donnerstag in Düsseldorf mit.

Die Haushaltssperre war zum 1. Juli als Folge eines Gerichtsurteils verhängt worden. Das Verfassungsgericht in Münster hatte die Entscheidung der rot-grünen Landesregierung für verfassungswidrig erklärt, die Tariferhöhungen für die Angestellten im öffentlichen Dienst nur auf einen Teil der Beamten zu übertragen. Walter-Borjans muss deshalb ein neues Gesetz vorlegen.

Opposition begrüßt Ankündigung des Ministers

Die Einsparungen durch die Haushaltssperre – nach Expertenschätzungen ein niedriger dreistelliger Millionenbetrag – fielen kaum geringer aus, wenn Beförderungen zugelassen würden, erklärte das Ministerium. Damit gebe der Finanzminister ein Signal, dass er auf die Beschäftigten zugehen wolle, teilte der Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Andreas Meyer-Lauber, mit. Für Mitte August seien zwischen Landesregierung und Gewerkschaften Verhandlungsgespräche über eine Korrektur des Besoldungsgesetzes vereinbart worden.

Die CDU-Opposition begrüßte die Ankündigung des Ministers, verlangte aber ein belastbares Haushaltssanierungskonzept. „Am Ende werden weder die Rücknahme der Beförderungssperre noch die Kleckerbetrags-Sparliste des Landes helfen, den Landeshaushalt nachhaltig zu sanieren“, kritisierte der Finanzexperte der Landtagsfraktion, Marcus Optendrenk.

Alle Ressorts von Haushaltssperre betroffen

Die Haushaltssperre beschränkt die Ausgaben des Landes auf ein zwingend notwendiges Maß. Sie gilt bis zur Verabschiedung eines Nachtragshaushalts – längstens bis Jahresende. Es gilt ein grundsätzliches Einstellungsverbot mit Ausnahmen für Schulen, Kindertagesstätten und geprüfte Beamtenanwärter. Seit 1993 gab es in NRW acht Haushaltssperren – die vorletzte 2005.

Sie betrifft alle Ressorts der Landesregierung ebenso wie die Landesbetriebe. Zuweisungen an die Kommunen fließen weiter. Zu den Vorhaben, die nun gestrichen oder verschoben werden müssen, zählen Sommerfeste, Kongresse, Gutachten, Auslandsreisen der Regierungsvertreter, Werbekampagnen sowie Büro-Ausstattungen, die nicht unverzichtbar sind. (dpa)