Um die Akzeptanz von Lesben und Schwulen zu fördern, hat die NRW-Landesregierung einen Aktionsplan mit 100 Maßnahmen gegen Homophobie beschlossen.
Düsseldorf.
Jeder fünfte unter 30-Jährige und über 60-Jährige in NRW bekennt sich zu Vorbehalten gegen Homosexuelle. Die NRW-Landesregierung hat deshalb einen neuen Aktionsplan mit 100 Maßnahmen gegen Homophobie beschlossen, um die Akzeptanz von Lesben und Schwulen zu fördern.
Berlin.
Der „Schwulenparagraf“ 175 bestrafte „widernatürliche Unzucht“ zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen. Die Nazis verfolgten Homosexuelle systematisch: 50.000 wurden verurteilt, Tausende in KZs erniedrigt, etwa 7000 ermordet.
Die Bundesrepublik übernahm den vom NS-Regime verschärften Paragrafen. Laut Lesben- und Schwulenverband war er allein in den ersten 15 Jahren der Bundesrepublik Grundlage für die Verurteilung von 45.000 Menschen – mehr als viermal so viele wie in der Weimarer Republik (1918-1933). In der DDR, wo der Paragraf 1968 gestrichen wurde, konnten Schwule meist unbehelligter leben. Seit 1969 ist Sex unter erwachsenen Männern über 21 auch im Westen nicht mehr strafbar. 1972 gab es in Münster die erste deutsche Schwulendemo, in den folgenden Jahren gewann die Homosexuellenbewegung an Fahrt.
Erst 1994 wurde der „Schwulenparagraf“ endgültig gestrichen. Schwule und Lesben wurden gesellschaftlich zunehmend akzeptiert. 1999 konnten sich gleichgeschlechtliche Paare auf Hamburgs Standesämtern erstmals in Deutschland in ein Partnerschaftsbuch eintragen. 2001 ermöglichte ein Bundesgesetz eingetragene Partnerschaften.
Grundsätzlich sind „Eingetragene Lebenspartnerschaften“ immer noch nicht mit der traditionellen Ehe gleichgestellt. Das Bundesverfassungsgericht brachte den Prozess aber seit 2001 mit sechs Urteilen voran. Bei Erbschaft, Schenkung und Bafög sorgte Karlsruhe ebenso für eine Angleichung wie bei Grunderwerbsteuer, Vermögensbildung, Hinterbliebenenversorgung und steuerlichem Ehegattensplitting. Bei der gemeinsamen Adoption durch lesbische und schwule Paare gibt es weiterhin keine gleichen Rechte. (dpa)
Schwerpunkte des Aktionsplans sind nach Angaben von Emanzipationsministerin Barbara Steffens (Grüne) die Weiterentwicklung der Beratungs- und Selbsthilfestrukturen sowie die gezielte Information von Lehrern und Verwaltungskräften in Justiz, Polizei und Familienhilfe. Im Vordergrund stehen die rechtliche Gleichstellung und der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt.
Erste Erfolge seit erstem Aktionsplan von 2012
Seit Einführung des bundesweit ersten Aktionsplans 2012 in NRW gibt es erste Erfolge. So wurde auf Landesebene unter anderem die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht umgesetzt. Außerdem wurde durch Bundesratsinitiativen die Gleichstellung im Steuerrecht auf Bundesebene durchgesetzt.
Steffens sieht eine ständige Aufgabe, „sich dafür einzusetzen, dass Menschen unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben führen können“. Nach einer Studie der Universität Bielefeld nehmen homophobe Einstellungen bei einer autoritären Grundhaltung sowie einer ablehnenden Haltung gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt zu.