Essen/Düsseldorf.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamtenstreik-Verbot setzt die rot-grüne Landesregierung im Streit um die Nullrunden für höher besoldete Staatsdiener unter Druck. Die Richter hatten das Streikverbot auch damit begründet, dass Beamte verfassungsrechtlich an die Lohnentwicklung der Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst gekoppelt seien.
Das besondere Treueverhältnis bedeute „umgekehrt für den Staat auch eine besondere Verpflichtung zur Fürsorge und angemessenen Alimentation“, sagte FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel der WAZ. Wenn Beamte nicht streiken dürften, müssten sie sich „auf eine faire Behandlung und Besoldung verlassen können“. Beamtenbund-Chef Klaus Dauderstädt sagte unserer Zeitung, das Land habe ein verfassungswidriges Besoldungsgesetz vorgelegt. Es müsse dies nicht nur korrigieren, sondern gegebennenfalls rückwirkend Geld erstatten.
Rot-Grün hat mit dem Besoldungsgesetz die Tariferhöhungen für den Höheren Dienst unter großen Protesten für mindestens zwei Jahre gestrichen. Begründet wird dieses „Sonderopfer“ mit Haushaltszwängen. FDP und CDU haben gegen die Entscheidung auch eine Normenkontrollklage beim NRW-Verfassungsgerichtshof eingereicht.