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Mietpreisbremse versagt kläglich: Horror-Mieten trotzdem möglich

Umziehen ist schon Stress genug – ohne viel zu hohe Mieten. Diese können aber trotz Mietpreisbremse erhoben werden.

Trotz Mietpreisbremse hurende Mieten? Wieso sich wirklich nichts verändert.
© Westend61

In diesen Bundesländern wird die Miete immer teurer

Die Energiepreise steigen an und auch das Angebot an Mietwohnungen wird nicht größer. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat veröffentlicht, wo die Miete extrem angestiegen ist.

Wohnen ist teuer. Das bezieht sich längst nicht mehr nur auf den Bau oder Kauf des Eigenheims, sondern auch auf die Mieten. Trotz Mietpreisbremse können sich viele Menschen, insbesondere in den größeren Städten, kaum noch eine Wohnung leisten. Bei vielen geht sogar über die Hälfte ihres Einkommens für die Miete drauf.

Obwohl gemeinhin empfohlen wird, nicht mehr als 30 Prozent des Einkommens für die Miete auszugeben, ist das für viele nicht mehr realisierbar. Mietwohnungen sind knapp und wenn endlich eine gefunden ist, müssen harte Abstriche gemacht werden – vor allem beim Preis.

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Mietpreisbremse bremst vor allem Mieter

Das alles, obwohl es die Mietpreisbremse bereits gibt. Woran liegt es dann, dass viele Mieter, vor allem mit neuen Mietverträgen, so schlechte Deals eingehen? Der Präsident des Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, erklärte dem ZDF: „Wir können uns sicher sein, dass so etwas kein Ausnahmefall ist, weil die Mietmarktsituation in den großen Städten und Metropolen, wie Berlin, ausgesprochen schlecht ist für die Mieterinnen und Mieter. Sie müssen nahezu alles mitmachen, damit sie die Wohnung bekommen können.“ So käme es dann zu Wucherpreisen, so Siebenkotten.

Die Mietpreisbremse hilft dabei nur wenigen Mietern. Ursprünglich wurde sie eingeführt, um die Mietpreise zu deckeln, doch durch viele Ausnahmefälle und verwirrende Regularien greift sie de facto kaum. Mieter können gegen Vermieter quasi nicht mehr vorgehen, auch wenn diese hurende Summen von ihnen fordern. Schuld daran ist die 2004 in Kraft getretene Änderung im Wirtschafts-Strafgesetz. Mit dem Wirtschaft-Strafgesetz §5 konnten Mieter früher gegen überhöhte Mieten besser vorgehen.


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Durch die Änderung wurde klar, dass der Mieter, wenn er gegen überteuerte Mieten vorgehen will, nachweisen muss, dass er keine andere Wohnung finden kann. Mittlerweile müssen Mieter sogar die Ausnutzung eines geringen Angebots durch den Vermieter nachweisen, quasi die Motive ihres Vermieters darlegen. Beides ist für Mieter fast unmöglich zu leisten, fordert Zeit, Kraft und auch Geld, will man sich einen Rechtsbeistand holen. Seit Jahren fordern Mieter und Verbände, die Situation zu verbessern. 2019 legte der Bundesrat dem Bundestag einen entsprechenden Entwurf vor, um den Mietern die Möglichkeit zu geben, die Vermieter leichter auf eine angemessenere Miete verklagen zu können. Laut Vorschlag des Bundesrats müsste dann vom Vermieter nur noch nachgewiesen werden, dass es ein geringes Angebot an Wohnungen gibt.

Warum immer noch so teuer?

Die Große Koalition hatte Bedenken zur Rechtssicherheit und setzte diese Änderung niemals durch. Auch die Ampelregierung, der der Bundesrat den Entwurf zur Änderung ebenfalls vorlegte, änderte bislang nichts an der Misere. Die mietpolitische Berichterstatterin der SPD, Zanda Martens, erklärte dem ZDF dazu, man brauche für dieses Vorhaben das Einverständnis aller Minister. Vor allem das des Justizministers, „der nicht das SPD-Parteibuch, sondern das der FDP hat.“ Marko Buschmann äußerte sich dem ZDF gegenüber nicht dazu


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Sein Ministerium ließ jedoch verlauten, es gebe Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Gesetzesänderung. Man befürchte, „Das allein schon die Forderung eines hohen Mietpreises als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden könnte.“ Siebenkotten, der Präsident des Mieterbundes, kommentiert dazu: „Das ist mal wieder so, wie bei der Bundesregierung in letzter Zeit sehr häufig, dass sich die Parteien gegenseitig nicht grün sind.“ Er sagt: „Der Schwanz wedelt mit dem Hund. Der kleinste der drei Parteien ist der, der das grade verhindert.“