Düseldorf.
Der NRW-CDU-Landeschef Armin Laschet fordert Rückkehrverbote nach Deutschland für islamistische Gewalttäter, die im syrischen Bürgerkrieg gekämpft haben. Konvertierten Deutschen müsse in Einzelfällen der Pass entzogen werden, wenn sie sich etwa zur radikalen Terrorgruppe IS bekennen würden, sagte Laschet in Düsseldorf. Wer im syrischen Bürgerkrieg mit Terroristen zusammen kämpfe, verwirke sein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Laschet forderte mehr Härte des Staates. Islamisten, die aus Krisengebieten zurückgekehrt seien, müssten aus Sicht des CDU-Politikers ständig von den Sicherheitsbehörden beobachtet werden.
Verfassungsschützer beobachten seit langem aufmerksam die Reisebewegungen aus Deutschland Richtung Syrien. Die Zahl der Ausreisen ist in den vergangenen Monaten stetig gestiegen. Mehr als 400 hat der Verfassungsschutz seit dem Ausbruch des Konflikts 2011 gezählt. Manche kommen zurück.
Etwa 100 der Richtung Syrien ausgereisten Islamisten sind nach Erkenntnissen der Verfassungsschützer wieder in Deutschland. Aber kann man heimkehrenden islamistischen Kämpfern die Wiedereinreise verwehren und im Zweifel die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen?
Einige Hürden
In Artikel 16 des Grundgesetzes heißt es: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ Das heißt, es gibt keine Möglichkeit, jemandem den deutschen Pass abzuerkennen, weil er eine schwere Straftat begangen hat oder weil von ihm Terrorgefahr ausgeht. Auch darf eigentlich niemand staatenlos werden. Im Staatsangehörigkeitsrecht gibt es aber einige Regelungen, die im Ausnahmefall zum Verlust der Staatsbürgerschaft führen können: wenn jemand etwa eine bestimmte andere Staatsangehörigkeit annimmt oder bei seiner Einbürgerung in Deutschland falsche Angaben gemacht hat. Doch hat auch das Grenzen: Wer bis zur Einbürgerung unauffällig ist, sich erst dann radikalisiert und in den Islamismus abtaucht – was Experten zufolge in der Szene oft der Fall ist –, dem kann niemand den deutschen Pass nehmen.
Auch mit Einreiseverboten ist es offenbar so eine Sache. Einem Deutschen darf der Staat nicht die Einreise verwehren. Auch bei Nicht-Deutschen gibt es dafür einige Hürden.