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Krankenkasse: Wenn du zu lange Zeit krank bist, musst du handeln!

Die Krankenkasse kümmert sich um dich. Allerdings nicht so Ende! Das musst du wissen, wenn du schon länger nicht mehr arbeiten kannst.

Wer erkrankt: Das Krankengeld hilft.
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Alles hat mal ein Ende – das gilt auch für die Unterstützung deiner Krankenkasse. Egal, ob du bei der AOK, bei der Techniker, Barmer oder einer anderen Krankenversicherung Mitglied bist, auf immer und ewig müssen die Kassen nicht für dich zahlen.

Sollte dich das Schicksal hart treffen, etwa durch einen schweren Schlaganfall, und du dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig sein, ist nach 78 Wochen Schluss mit den Leistungen.

Krankengeld: Irgendwann ist deine Krankenkasse nicht mehr verantwortlich

Im Krankheitsfall greift zunächst bis zur sechsten Woche die Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Bei einer normalen Grippe oder einem Armbruch ist die Krankenkasse finanziell also nicht belastet. Erst bei längerfristigen Ausfällen springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.


Die fünf größten Krankenkassen in Deutschland:

  1. Techniker Krankenkasse
  2. BARMER
  3. DAK Gesundheit
  4. AOK Bayern
  5. AOK Baden-Württemberg

Diese Leistung beläuft sich immerhin auf 70 Prozent deines Bruttoverdienstes vor der Erkrankung – und maximal 90 Prozent des Nettoentgeltes. Hiervon werden jedoch noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, mit Ausnahme der Krankenversicherung.

Krankenversicherung: Nach 78 Wochen musst du dich umstellen

Doch das Krankengeld wird maximal für die Dauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bezahlt. Danach hast du keinen Anspruch mehr darauf. Die Rede ist dann von der „Aussteuerung“.


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Als arbeitsunfähiger Versichterter kannst du dann eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Jedoch könnte sich die Beantragung hinziehen, so dass viele Betroffene zunächst mit Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit diese Phase überbrücken müssen. Ein Antrag bei der Arbeitsagentur ist also als nächster Schritt notwendig. Der Anspruch auf diese Leistung ruht während des Bezugs des Krankengeldes.