Direkt bei der Geburt des Kindes kann das Kindergeld beantragt werden. Besonders im Hinblick auf die Inflation und die Energiekrise, ist dies ein willkommener Bonus im Geldbeutel. Jüngst gibt es seit Januar 2023 sogar eine Erhöhung.
Aber wer bekommt das Kindergeld, wenn die Elternteile getrennt leben? Das erfährst du hier.
Kindergeld: Welcher Elternteil bekommt das Geld?
Zunächst müssen für das Kindergeld bestimmte Auflagen erfüllt sein, um es zu erhalten:
- Das Kind ist unter 18 Jahren alt
- Das Kind wird regelmäßig versorgt und lebt mit im Haushalt (z.B. Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder)
- Der Wohnort liegt in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz
Sind die Auflagen erfüllt, steht einer Auszahlung nichts mehr im Weg. Bei verheirateten und zusammenlebenden Eltern ist es nicht relevant, an wen das Geld geht. Nur wenn die Elternteile getrennt leben, ändert sich dies natürlich. In diesen Fall landet das Kindergeld bei dem Elternteil, in dessen Haushalt das Kind die meiste Zeit lebt und gemeldet ist.
Das Geld gibt es dann in voller Höhe und wird somit nicht durch die Hälfte geteilt. Das andere Elternteil, das den Zuschuss nicht erhält, muss dann Unterhalt zahlen. Wenn das Kind bei keinem der Elternteile lebt, erhält derjenige Elternteil das Kindergeld, der dem Kind höheren Unterhalt zahlt.
Wohngeld: Kräftige Erhöhung 2023
Erst frisch wurde das Kindergeld einheitlich auf 250 Euro monatlich angehoben. Das bedeutet, dass es für die ersten beiden Kinder 31 Euro mehr Geld gibt als bisher.
Kindergeldhöhe 2023 nach Anzahl der Kinder:
- für 1 Kind: 250 Euro
- für 2 Kinder: 500 Euro
- für 3 Kinder: 750 Euro
- für 4 Kinder: 1.000 Euro
- für 5 Kinder: 1.250 Euro
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Mit den neuen Entlastungspaketen der Ampel verkündete man auch den neuen Kinderbonus. Dieser beträgt einmalig 100 Euro und wird ab Juli 2023 ausgezahlt.