Seit dem 01. Januar 2023 können sich Eltern freuen. Zum Jahreswechsel bekommen diese pro Kind einheitlich 250 Euro im Monat – vorausgesetzt das Kind ist unter 18 Jahre, wird regelmäßig von den Eltern versorgt oder lebt im Haushalt.
Auch können Familien, die Kindergeld erhalten und über ein geringes Einkommen verfügen, zusätzlich Kinderzuschlag bekommen. Beide Zuschüsse sollen nun leichter beantragt werden können.
Kindergeld-Antrag soll „papierlos“ werden
Bislang konnten Familien einen Kindergeldantrag zwar schon online ausfüllen – allerdings musste dieser dann ausgedruckt und unterzeichnet an die Familienkasse übergeben werden.
Wie die Bundesagentur (BA) für Arbeit mitteilte, könne Kindergeld bei Geburt sowie Kindergeld ab 18 Jahren komplett papierlos über das ELSTER-Zertifikat eingereicht werden. So einen papierloser Antrag gebe es nun auch für den Kinderzuschlag.
Allerdings gehe das nur in Kombination mit dem digitalen Personalausweis (eID). „Beide Zertifizierungsarten ermöglichen eine elektronische Signatur und ersetzen damit die ansonsten notwendige händische Unterschrift“, so die BA. Ein Ausdruck und eine Unterschrift sind so also nicht mehr nötig. Informationen zum Online-Ausweis erhältst du auf der Seite „AusweisApp2„.
Laut Bundesagentur können Familien jetzt auch direkte Mitteilungen an die Familienkasse senden und Unterlagen hochladen. Konkret handelt es sich dabei um allgemeine Anliegen, Nachweise oder auch Ein- und Widersprüche.
Kindergeld: Bundesagentur weitet Online-Angebot aus
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wolle damit ihr digitales Angebot ausweiten. Familien sollen künftig leichter Kindergeld und Kinderzuschlag beantragen können. Mit dem Online-Tool „KiZ-Lotse“ kannst du beispielsweise prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag überhaupt lohnt.
Auch biete die BA eine Videoberatung für Familien rund um Fragen über den Kinderzuschlag an. Auch stehe ein Chatbot, ein digitaler Assistent, zur Verfügung, der auf Fragen zum Kindergeld oder -zuschlag direkt antworten könne.
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Die Bundesagentur für Arbeit betont in der Pressemitteilung aber auch, dass die Nutzung des komplett papierlosen Verfahrens freiwillig ist. „Die Anträge auf Kindergeld oder Kinderzuschlag können auch weiterhin online ausgefüllt und dann ausgedruckt und unterschrieben postalisch eingereicht werden“, stellt die BA klar.