Es gibt so etwas wie heimliche Beschimpfungen. Rufen Sie mal „Kreuzfahrer“ auf der Straße, da werden sich nicht einmal einstige Passagiere der Aida angesprochen fühlen. Muselmann dagegen ist so ein Wort, das eine unheimliche Selbstbeschimpfung ergibt: Wer sagt denn heute noch „Muselmann“? Menschen, die Kaiser Wilhelm hinterhertrauern und sich wundern, dass man keine Bahnsteigkarte mehr lösen muss. Das Amtsgericht Hagen hat jedenfalls entschieden, dass „Muselmann“ keine Beleidigung ist. Zumindest nicht für den, der so genannt wird. Ein türkischer Geschäftsmann hatte einen Kunden verklagt, der etwas von einem „Muselmann“ gefaselt hatte. Vielleicht klang das dem Geschäftsmann zu sehr nach Fusel. Oder Dusel. Apropos: In Bayern hat ein Amtsgericht einmal sehr wohl in „Muselmann“ eine Beleidigung gesehen – aber das ist kein Wunder, in Bayern gilt ja auch Preußen als Schimpfwort.
Kompliziert wird es, weil der Geschäftsmann selbst sich als „Mohammedaner“ bezeichnet. Auch schon länger nicht mehr gehört, denken da nicht nur Jesuiten.