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Hartz 4: Du brauchst mehr Geld für Einkäufe? So kannst du es beantragen

Bei Hartz 4 reicht das Geld vorne und hinten nicht. Vor allem, wenn man auf alternative Lebensmittel zurückgreifen muss. So erhältst du einen Mehrbedarf.

Hartz 4
© IMAGO / Sven Simon

Was ist Gluten?

Viele Menschen in Deutschland leiden an Unverträglichkeiten

Bauchschmerzen bei einem Glas Milch oder einer Scheibe Brot, Völlegefühl nach einer Schüssel Obst: Viele Menschen vertragen gewisse Lebensmittel nicht gut und leiden an Unverträglichkeiten.

Allerdings sind die Ersatzprodukte wie etwa glutenfreie Nudeln meist viel teurer. Für Menschen, die Hartz 4 beziehen, ist das mit dem normalen Regelbedarf oftmals nicht zu stemmen. Das Positive: Ein Mehrbedarf kann beim Jobcenter beantragt werden.

Ein Mehrbedarf gibt es in verschiedenen Fällen – zum Beispiel, wenn du alleinerziehend oder schwanger bist oder du dich aus medizinischen Gründen kostenaufwändig ernähren musst. So gehst du vor.

Hartz 4: Was ist ein Mehrbedarf?

Bei einem Mehrbedarf handelt es sich laut Bundesagentur für Arbeit um einen „Zuschuss für Kosten in besonderen Lebenslagen.“ Konkret fallen verschiedene Lebenslagen darunter: werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende von Minderjährigen, Menschen mit Behinderungen, Leistungsberechtigte, die aus medizinischen Grün­den kostenaufwändigere Ernährung benötigen.

Menschen, die unter Unverträglichkeiten leiden, müssen meist viel mehr für alternative Lebensmittel ausgeben. Tagliatelle von Barilla mit Gluten kosten etwa 2,50 Euro, die gleichen ohne Gluten rund 3,20 Euro. Und auch bei anderen Marken und Lebensmitteln lassen sich Preisunterschiede festhalten.

Doch wie beantragt man einen Mehrbedarf beim Jobcenter, um die Kosten abzufedern?

Wer? Was? Wie? Die wichtigsten Antworten im Überblick

Ausschlaggebend für die Bewilligung des Mehrbedarfs ist §21 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). So muss nachgewiesen werden, dass der zusätzliche Bedarf „besonders“ und „unabweisbar“ ist. Das bedeutet, dass er nicht durch die Zuwendungen Dritter und unter Berücksichtigungen von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist.

Weiter heißt es: „Der Mehrbedarf wird für Personen anerkannt, die aus medizinischen Gründen im Vergleich zu anderen Leistungsberechtigten in mehr als geringem Umfang erhöhte Aufwendungen für Ernährung haben.“

Mehrbedarf: Das müssen Hartz-4-Beziehende erfüllen

Für einen Anspruch auf Mehrbedarf für eine kostenaufwendige Ernährung müssen Hartz-4-Beziehende gemäß § 21 SGB II zwei wichtige Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie müssen krankheitsbedingt auf eine Ernährung angewiesen sein, die teurer ist als eine übliche Vollkost. Sind Sie jedoch lediglich krankheitsbedingt in Ihren Essgewohnheiten eingeschränkt, haben aber keine zusätzlichen Kosten, steht Ihnen auch kein Anspruch auf Mehrbedarf zu.
  2. Sie müssen sich aufgrund einer Krankheit besonders ernähren. Religiöse oder ethische Gründe führen nicht zu einem Anspruch auf Mehrbedarf.

Die kostspieligere Ernährung muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Daraus muss die Erkrankung sowie die erforderliche Ernährungsweise ersichtlich werden. Auch der Beginn der Krankheit sollte erkennbar sein, so kann der Mehrbedarf gegebenenfalls auch rückwirkend gewährt werden.

Spätestens nach 12 Monaten ist der Mehrbedarf erneut durch eine ärztliche Bescheinigung zu belegen. Laut Bundesagentur für Arbeit kann bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten nur in Ausnahmefällen ein individueller Mehrbedarf gewährt werden.


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Im Zweifel sollte immer ein medizinischer Dienst eingeschaltet werden, so dass die Chance auf einen Mehrbedarf erhöht wird. Wenn ein Antrag abgelehnt werden sollte, kann auch eine Klage beim zuständigen Sozialgericht geprüft werden.