Ob bei Lebensmitteln oder beim Heizen – in vielen Bereichen explodieren aktuell die Preise. Die Bundesregierung will die Verbraucher mit verschiedenen Maßnahmen unterstützen. Die Energiepreispauschale (EPP) ist eine davon.
Wie es auf der Seite des Bundesfinanzministeriums heißt, ist diese „sozial ausgestaltet“. So sollen jetzt auch Hartz-4-Beziehende ein Anrecht auf die Einmalzahlung haben. Die Voraussetzung: Sie müssen einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Auch Hartz-4-Beziehende erhalten Energiepauschale
Im Juli 2022 gab es für Hartz-4-Empfänger bereits eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro. Diese diente nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit als „pauschaler Ausgleich für etwaige bestehende finanzielle Mehrbelastungen in Folge der Pandemie sowie aktueller Preissteigerungen.“
Hartz-4-Beziehende, die noch zusätzlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen, können sich insgesamt sogar über 500 Euro Entlastung freuen.
Die sogenannten Aufstocker haben – genauso wie andere Arbeitnehmer – ein Recht auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die im September ausgezahlt werden soll. Nach „Hartz4.org“-Angaben würden über 800.000 Hartz-4-Aufstocker von der zusätzlichen Pauschale profitieren.
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Entlastung: Was ist das Besondere für Hartz-4-Beziehende?
Durch das Einkommenssteuergesetz wird der Betrag der Energiepreispauschale nicht auf Hartz IV oder andere Sozialleistungen angerechnet, bzw. als Einkommen berücksichtigt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Entlastung auch bei allen Berechtigten ankommt.
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Energiepreispauschale – wichtige Fragen und Antworten im Überblick:
Wer bekommt die Energiepreispauschale? | Alle Personen, die Einkünfte beziehen und 2022 in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten |
Was muss man tun, um sie zu erhalten? | Es ist kein gesonderter Antrag nötig. Sie wird gemeinsam mit dem Gehalt durch den Arbeitgeber ausgezahlt |
Wann wird sie ausgezahlt? | Die Auszahlung erfolgt im September |
Gibt es Abzüge? | Ja. Die EPP ist steuerpflichtig. Die Abzüge variieren je nach Steuerklasse |
Wo liegt der Vorteil für Hartz-4-Beziehende? | Wird nicht als Einkommen berücksichtigt und auf Hartz 4 angerechnet |
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Was am Ende von den 300 Euro übrig bleibt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Bei allen Arbeitnehmern, die ab dem 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, soll die Pauschale gemeinsam mit dem Gehalt im September ausgezahlt werden. (mars)