Ein Erlass der Landesregierung irritiert die Lehrer. Sie wissen nicht mehr, ob sie weiter Sport unterrichten dürfen. Es geht um die Qualifikation.
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Die Lehrergewerkschaften VBE und GEW raten vielen Grund-, Förder- und Hauptschulen im Land dazu, ab Montag vorsichtshalber auf den Sportunterricht zu verzichten. Denn in der kommenden Woche tritt in NRW ein Schulsport-Erlass in Kraft, in dem die nötigen Qualifikationen von Sportlehrern beschrieben werden.
Weil gerade an Grundschulen zahlreiche Lehrkräfte Sport unterrichten, die weder ein entsprechendes Fachstudium noch andere Lizenzen vorweisen können, sind die Schulleitungen verunsichert. Sie wissen nicht, ob sie diese Lehrer überhaupt noch Sport unterrichten lassen dürfen. Selbst die Bezirksregierung Arnsberg rät dazu, im Zweifel ab sofort nur noch „Bewegungsunterricht“ anzubieten. Das Schulministerium kann die Aufregung nicht nachvollziehen.
Udo Beckmann, der Chef des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), setzte dem NRW-Schulministerium am Donnerstag ein kurioses Ultimatum: Wenn die Behörde nicht bis zum heutigen Freitag für Rechtssicherheit beim Sportunterricht sorge, „werden wir den Schulen raten, im Zweifel lieber auf Schulsport zu verzichten“.
Der Konflikt entzündet sich daran, dass es insbesondere an Grundschulen nicht unüblich ist, Lehrer Sport unterrichten zu lassen, die nie Sport studiert haben. Einige dieser Pädagogen haben sich bei den Bezirksregierungen entsprechende Sport-Kenntnisse in Lehrgängen angeeignet, andere haben eine sogenannte C-Lizenz (Übungsleiterschein), wieder andere haben offenbar überhaupt keine offizielle Sportunterrichts-Qualifikation und unterrichten dennoch.
Alternative: „Bewegungsunterricht“
Die Landesregierung schreibt in einem aktuellen Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport vor, dass Sportlehrer eben doch ganz bestimmte Qualifikationen brauchen: Sportstudium oder Lehrer-Weiterbildungen oder auch Bescheinigungen von Sportverbänden. „Das war bisher so, und das wird auch weiter so sein. Es hat sich an den Vorschriften rein gar nichts geändert“, beteuerte am Donnerstag ein Sprecher des Schulministeriums gegenüber dieser Redaktion.
Dennoch stehen seit Tagen die Telefone der Lehrergewerkschaften nicht still. Besorgte Schulleiter fragen nach, ob sie nun überhaupt noch Sportunterricht anbieten können. Die Situation sei „rechtlich brisant“ für die Schulen, sagte die stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Maike Finnern. Ein Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg bestätigte, dass die Schulen verunsichert seien. Diese könnten ja, bis die Fragen geklärt seien, erst mal nur noch „Bewegungsunterricht“ erteilen, also eine Art Sportunterricht „light“ ohne Verletzungsrisiko. Rita Mölders, Leiterin einer Grundschule in Dortmund, spricht von einem „riesengroßen Problem“. In ihrer Schule gibt es nur eine Lehrerin, die das Fach Sport studiert hat und fünf „fachfremde“ Sportlehrer.
Ministerium will am Freitag reagieren
„Ich weiß, dass viele von denen, die an den Schulen Sport unterrichten, nicht mal eine C-Lizenz haben“, sagte Mölders. Es gebe ja auch keine Verordnung, die den Unterricht an Grundschulen durch „fachfremde“ Lehrer verbiete, es sei denn es gehe um Schwimmen und Religion. Rita Mölders denkt nun darüber nach, den Sportunterricht ab Montag durch „Bewegungsspiele“ zu ersetzen.
Das Schulministerium in Düsseldorf versprach am Donnerstag, alle offenen Fragen bis Freitag zu klären. Für besondere Irritationen hatte zuletzt eine Online-Liste des Ministeriums mit Fragen und Antworten zum neuen Sporterlass gesorgt. Dort stand, dass Inhaber einer C-Lizenz keinen Sportunterricht erteilen dürften. „Wir werden heute eine überarbeitete Liste ins Internet stellen. Wer einen solchen Übungsleiterschein hat, der darf auch weiter Sport unterrichten“, stellte ein Sprecher klar.
Schließlich könne eine Schulleitung sogar selbst darüber entscheiden, welche Qualifikationen ein Sportlehrer benötigt, erklärte das Ministerium.