Die Grünen haben in ihrer Gründungsphase nicht nur pädophile Forderungen in ihren Parteireihen diskutiert oder hingenommen. Sie haben nach dem Einzug in den Bundestag 1983 auch mit Hilfe der Gesetzgebung versucht, den Schutz Minderjähriger durch das Sexualstrafrecht aufzubrechen.
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Bei den Initiativen der Grünen, den Schutz Minderjähriger im Sexualstrafrecht zu ändern ging es nicht – wie in der Parteidiskussion – um die Zulassung von Geschlechtsverkehr im Umgang mit Kindern. Im Vordergrund stand, Liebesbeziehungen zu ab 14-jährigen Mädchen und über 14-jährigen Jungen zu legalisieren, also das Schutzalter zu senken.
Während ihrer ersten Wahlperiode im Parlament von 1983 bis 1987 beantragte die grüne Fraktion, die strafrechtliche Ahndung der „Verführung“ von Mädchen im Alter zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr weitgehend abzuschaffen.
Die Begründung war: Die Bedrohung „einvernehmlicher sexueller Kontakte“ mit Strafe behindere eine „freie Entfaltung der Persönlichkeit“, die Gesetzesnorm drücke eine „bürgerliche Moralvorstellung“ aus. Zwar müsse auch „der Unrechtsgehalt von Willensbeugung und Gewaltanwendung im sexuellen Bereich deutlich herausgestellt werden“. Im vorgeschlagenen Gesetzestext war dann davon aber nicht mehr die Rede.
Einstimmiger Beschluss 1985
Das geht aus Dokumenten des Bundestagsarchivs hervor, die dieser Redaktion vorliegen. Danach reichte die grüne Fraktion auf einen einstimmigen Beschluss hin 1985 den Antrag auf eine völlige Streichung der Strafrechtsparagrafen 175 und 182 ein. Der Vorstoß wurde von den damaligen Spitzengrünen Waltraud Schoppe, die in ihrer Abgeordnetenzeit große Verdienste bei der Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe erwarb, und der späteren Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer unterschrieben. Der spätere Landesgeschäftsführer der Grünen in Hessen, Herbert Rusche, begründete den Antrag.
Am 12. Dezember 1985 kam es zur ersten Lesung. Sie verlief lebhaft. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, der CDU-Abgeordnete Horst Eylmann, sagte: „Es geht darum, ob, unter welchen Voraussetzungen und von welchem Alter an wir unsere Jugendlichen, unsere Jungen und Mädchen, schützen wollen. Es ist bedauerlicherweise so, dass die Erwachsenen ihre eigenen sexuellen Wünsche in die Jugendlichen hineinprojizieren und meinen, sie müssten genau so empfinden.“
Antrag wurde nicht verfolgt
Der Antrag wurde dem Rechtsausschuss zur Behandlung überwiesen. Dort verlieren sich die Spuren. „Eine weitere parlamentarische Behandlung dieser Vorlage erfolgte nicht“, sagt das Bundestagsarchiv.
Der Paragraf sah zu diesem Zeitpunkt vor, dass „mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Gefängnis bestraft“ wird, „wer ein Mädchen unter sechzehn Jahren dazu verführt, mit ihm den Beischlaf zu vollziehen“. Die Tat wurde nur auf Antrag eines Erziehungsberechtigten verfolgt. Sie blieb straflos, wenn der Täter das Opfer heiratete.
Anders als die Grünen es damals in ihrem Antrag formulierten schützt das Strafrecht heute noch diese Altersgruppe. Der derzeit gültige Paragraf ist aber präziser gefasst. In seinem Absatz 3 heißt es, eine über 21 Jahre alte Person mache sich strafbar, wenn sie – unter anderem – „eine Person unter 16 Jahren dadurch missbraucht, dass sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt… und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt“.
Schillernde Figur
Rusche ist eine schillernde Figur. Nach eigenen Angaben gehörte er der Gruppe „SchwuP“ an – eine Vertretung innerhalb der Grünen, mit der sich Schwule und Päderasten eine Basis geschaffen hatten. Später trat er aus der Partei wegen ihrer Haltung zur Kosovo-Intervention der Nato aus und wechselte zuletzt zu den Piraten. Heute kandidiert der 61-jährige auf dem zweiten Platz der Landesliste der hessischen Piraten-Partei. Er strebt Sonntag einen Bundestagssitz an.