Würgeschlangen, Vogelspinnen, sogar Raubkatzen und Krokodile leben in deutschen Privathaushalten. Die Landesregierung zieht jetzt Konsequenzen aus der steigenden Zahl von Vorfällen: Die private Haltung hochgefährlicher und vor allem giftiger Tiere soll grundsätzlich verboten werden.
Düsseldorf.
Die Haltung besonders giftiger oder gefährlicher Tiere in Privatwohnungen soll in NRW vom kommenden Jahr an verboten werden. Für eine Vielzahl weiterer exotischer Arten strebt die rot-grüne Landesregierung eine Meldepflicht an. Ihre Besitzer müssen bei den Kreisordnungsbehörden zudem einen Sachkundenachweis beantragen. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Haltung gefährlicher Tiere vor, den das Landeskabinett am Dienstag nach jahrelanger Diskussion beschlossen hat.
Feuerwehr: 100 Einsätze wegen entflohener oder ausgesetzter Reptilien
„Wir wissen durch die Hundesteuer, in welcher Wohnung welcher Hund lebt. Aber über die Verbreitung der hochgiftigen Puffotter können wir nur rätseln“, sagte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne). Der Feuerwehr-Landesverband NRW hatte zuletzt über rund 100 Einsätze im Jahr wegen entflohener oder ausgesetzter Reptilien geklagt. „Gefährliche Tiere gehören nicht in die Wohnzimmer“, stellte Remmel nun klar. Das Hobby einzelner Tierfreunde dürfe nicht zur Gefahr und finanziellen Belastung für die Allgemeinheit werden.
Grundsätzlich untersagt werden soll die Haltung besonders gefährlicher Tiere wie Giftschlangen, Riesenechsen, Primaten, Hyänen, Großkatzen oder bestimmter Giftspinnen. Um eine gefährliche Entsorgung im Hausmüll oder Stadtpark zu vermeiden, will das Land aber eine Übergangsfrist bis zum Tod der Tiere einräumen. Sie müssen jedoch angemeldet werden.
Meldepflicht für Würgeschlangen und Vogelspinnen
Für weniger gefährliche Exoten wie Würgeschlangen, Vogelspinnen, bestimmte Skorpione, Schnappschildkröten oder Giftfische gilt demnächst eine Meldepflicht. Zudem müssen die Besitzer gegenüber den Behörden nachweisen, dass sie ein solches Tier sicher und artgerecht halten können. Mit der Einführung von Gebühren will das Land den gestiegenen Verwaltungsaufwand gegenfinanzieren.
NRW schließt Remmel zufolge mit dem Gesetz eine Regelungslücke. In acht von 16 Bundesländern gebe es bereits eigene Regelungen zur Haltung gefährlicher Tiere. Der Landtag muss dem Gesetz noch zustimmen, das im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten soll.
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes werden jährlich bis zu 800.000 Reptilien legal nach Deutschland eingeführt. Schätzungen gehen von zusätzlich 25 Prozent illegalen Importen aus. Bundesweit sollen etwa vier Millionen Privathaushalte wilde Tierarten halten.
Zu den Tierarten, die künftig nicht mehr privat gehalten werden dürfen, zählen:
- giftige Skorpione, Spinnen, Fisch- und Schneckenarten
- Schlangen mit Giftzahn
- Krokodile
- Alligatoren
- große Bären
- Raubkatzen
- Wölfe
- Primaten
- Elefanten
- Nashörner
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Vogelspinne unter dem Kühlschrank – Sondereinsatz für Feuerwehren
Nordrhein-Westfalen hat sich nach Erkenntnissen des Umweltministeriums in den vergangenen Jahren zu einem Zentrum der Exotenhaltung in Deutschland entwickelt. Hier gibt es eine Reihe großer internationaler Tierbörsen.
Die Zahl der Notrufe und alarmierenden Schlagzeilen im Zusammenhang mit ausgebüxten wildlebenden Arten nimmt zu – ob es die Pythons an einem Hildener Bachlauf waren, die Vogelspinnen unter einem Kühlschrank in Königswinter, ein Puffotter-Biss in Kerken oder die Würgeschlange an einem Bahndamm in Dortmund.
TierfundDie Feuerwehr Düsseldorf hat inzwischen bereits eine eigene Reptiliengruppe für Einsätze mit exotischen und gefährlichen Tieren. Allein in diesem Jahr waren die Experten nach Angaben des Ministeriums schon 57 Mal gefragt – 2013 waren es erst 27 Einsätze.
Nach Angaben des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe stehen in deutschen Wohnstuben rund 800 000 Terrarien mit wilden Arten. Direkte Handels- und Verkaufsverbote sieht der rot-grüne Gesetzentwurf nicht vor. Allerdings werden sich die Haltungsverbote und behördlichen Auflagen auf den Markt auswirken. Geplant ist auch, eine Haftpflichtversicherung vorzuschreiben, die Personen- und Sachschäden durch gefährliche Tiere abdeckt. (Mit Material von dpa)