Er wurde im Auschwitz-Prozess zu vier Jahren Haft verurteilt. Nun sagt das Gericht: Der frühere SS-Mann Gröning (96) ist haftfähig.
Celle.
Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Celle haftfähig. Eine Beschwerde des 96-Jährigen wies das Gericht nach Angaben vom Mittwoch zurück (Az.: 3 Ws 491/17).
Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, in Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben.
Trotz des hohen Alters tauglich für Vollzug
In einer Mitteilung des Gerichts heißt es: „Der Senat geht auf der Basis eingeholter Sachverständigengutachten davon aus, dass der Verurteilte trotz seines hohen Alters vollzugstauglich ist.“ Es verstoße auch nicht gegen Grundrechte des Verurteilten, ihn in den Strafvollzug aufzunehmen. Bei Abwägung der Rechte des Verurteilten mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, überwiege letzteres.
Es sei die Pflicht des Staates, „die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger und deren Vertrauen in die Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen zu schützen“ und die Gleichbehandlung aller in Strafverfahren rechtskräftig Verurteilten zu gewährleisten, so das Gericht weiter.
Anwalt sieht Haftfähigkeit nicht gegeben
Den besonderen Bedürfnissen Grönings aufgrund seines hohen Alters könne „durch entsprechende Vorsorge im Vollzug Rechnung getragen werden“, hieß es von dem Gericht. Jahrzehntelang waren zuvor die in Auschwitz am Holocaust Beteiligten nicht zur Verantwortung gezogen worden, wenn sie nicht selbst getötet hatten.
Der Anwalt von Gröning will dennoch eine mögliche Haft seines Mandanten verhindern. „Wir haben einen weiteren Antrag an das OLG gestellt, weil der Senat nach unserer Einschätzung einen wichtigen Punkt übergangen hat“, sagte Hans Holtermann nach der Gerichtsentscheidung der Deutschen Presse-Agentur. Es gehe dabei um Gutachten zum Gesundheitszustand Grönings. (W.B./dpa)