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Gas: Bundesregierung zahlt Rechnung im Dezember – das musst du dafür tun!

Die Bundesregierung zahlt den Bürgern im Dezember einmalig die Gas-Rechnung. Das musst du für die Erstattung tun!

Gas: Staat übernimmt Rechnung im Dezember!
© IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Dezember: Abschlag für Gas und Wärme übernimmt der Staat

Der Bund will Energie-Kosten dämpfen. Nach der Energiepreispauschale für alle Arbeitnehmer kommt jetzt eine Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden. Bei vielen Mieterinnen und Mietern wird die Entlastung erst mit der Nebenkostenabrechnung ankommen.

Aufgrund der anhaltend hohen Inflation steigen die Preise immer weiter. Vor allem Energie wird immer teurer. Um die Bürger, die Gas und Fernwärme beziehen, deshalb zu entlasten hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen geplant.

Eine davon ist die einmalige Zahlung des Gasabschlags im Dezember. Die staatliche Soforthilfe kommt vor der Einführung der Gaspreisbremse im nächsten Frühjahr. Wie genau läuft die Erstattung ab? Darauf solltest du achten!

Gas: Bundesregierung unterstützt mit Einmalzahlung

Der Gasabschlag ist der Betrag, den Bürger monatlich für Gas bezahlen. Dieser setzt sich aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauch und den Energiekosten zusammen. Die Summe wird anschließend durch zwölf geteilt, wodurch sich der monatliche gleiche Betrag für den voraussichtlichen Gasverbrauch ergibt.

Die Bundesregierung hat beschlossen die Bürger im Dezember mit einer Einmalzahlung der Gasrechnung zu unterstützen. Gas- und Fernwärmekunden können sich also über eine Erstattung der Gasabschläge im Dezember freuen. Zunächst die gute Nachricht: Viele müssen dafür nichts tun.

Gas: Das müssen Kunden beachten

Wer einen Vertrag mit dem Gasversorger hat, muss sich um nichts kümmern, der Gasversorger bucht diesen Monat nichts ab. Die Voraussetzung ist nur, dass dieser dem Versorger eine Einzugsermächtigung erteilt hat.

Wer allerdings dahingegen die Rechnung zum Beispiel mit einem Dauerauftrag überweist, muss selbst aktiv werden. Dieser muss die Zahlung aussetzen. Wird der Abschlag dennoch bezahlt, erfolgt die Erstattung erst bei der nächsten Abrechnung des Energielieferanten.

Gas: Das gilt für Mieter und Eigentümer

Bei Eigentümern oder Mietern, die keinen eigenen Gasanschluss haben, ist die Erstattung etwas komplizierter. Wer im Rahmen des Mietvertrags Gas bezieht und dessen Abschlag nicht erhöht wurde, der erhält den Gasabschlag für Dezember im nächsten Jahr mit der Betriebskostenabrechnung von dem Vermieter zurück.

Sollte der Vermieter den Abschlag in den letzten neun Monaten bis zum 19. November 2022 erhöht haben, können Mieter im Dezember den alten Betrag zahlen. Wer das versäumt, bekommt das zu viel Gezahlte auch im nächsten Jahr zurück.


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Gas-Abschlag: Fernwärmekunden erhalten pauschalen Betrag

Damit die Zahlung auch für Fernwärmekunden im Dezember übernommen wird, erhalten diese eine Erstattung in Form eines pauschalen Betrags. Der Energieanbieter hat die Möglichkeit auf die Abbuchung zu verzichten oder die Entlastung direkt an die Kunden zu zahle – in jedem Fall hat er dafür noch bis Ende des Jahres Zeit.