- In einem Tweet fordert Thomas Seitz (AfD) indirekt die Todesstrafe für Flüchtlinge, die sich Abschiebungen widersetzen
- Nun sperrt Facebook den Account des Politikers
- In einer umstrittenen Stellungnahme äußert sich Seitz dazu
Der AfD-Poltiker Thomas Seitz hat sich in einem Tweet moralisch ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt. In zwei Sätzen forderte er indirekt die Todesstrafe. Er kommentierte den Fall des abgeschobenen Kameruners Alassa M., der als Rädelsführer einer Demo gegen Polizisten in einer Erstaufnahmestelle galt und sich nun wieder in Deutschland aufhält.
Nicht nur unter vielen Twitter-Nutzern sorgte der Tweet des AfD-Manns für reichlich Diskussionsstoff. Auch Facebook zog jetzt drastische Konsequenzen. Der Internet-Riese sperrte den Account des 52-jährigen AfD-Poltikers. Nun äußert sich der Abgeordnete in einer Stellungnahme dazu.
Heftiger Tweet sorgt für Ärger: „Für solche Fälle braucht es einer wirksamen Abschreckung“
„Für solche Fälle braucht es einer wirksamen Abschreckung. Dafür darf eine Änderung von Art. 102 GG darf kein Tabu sein“, so drastisch formulierte AfD-Politiker Thomas Seitz im besagten Tweet seine Meinung.
Viele Twitter-Nutzer reagierten empört. Die User verstanden seine Sätze so, dass er eine Grundfeste des Grundrechts in Frage stellt. Offenbar erging es Facebook bei der Einschätzung des Posts ähnlich.
+++AfD-Abgeordneter Thomas Seitz stellt extreme Forderung – und überschreitet damit eine Grenze+++
AfD-Politiker bekräftigt umstrittenen Post: „Weder ein Mausrutscher, noch ein unüberlegtes Posting“
AfD-Poltiker Thomas Seitz schreibt in seinem aktuellen Post dazu: „Es war weder ein Mausrutscher, ein unüberlegtes Posting noch die Aktion eines Mitarbeiters, sondern ein von mir selbst bewusst erstellter und geplanter Beitrag, den ich bis zum Zeitpunkt der vorgesehenen Veröffentlichung noch hätte löschen können“, so der AfD-Poltiker.
Trotz Facebook-Sperre: AfD-Abgeordneter sieht keinen Grund Beitrag zu löschen
Der Politiker spricht in seiner Stellungnahme weiter davon, dass er eine Mitteilung von Facebook bekommen habe. „Im Laufe des heutigen Tages erhielt ich von Facebook die Mitteilung einer einwöchigen Sperre meines persönlichen Accounts, so dass diese Stellungnahme von einem Mitarbeiter veröffentlicht wird, der hierfür seinen Weihnachtsurlaub unterbrechen musste“, schreibt der AfD-Abgeordnete.
Er habe den Beitrag bewusst veröffentlicht und sehe somit keinen Grund diesen nun zu löschen.
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AfD-Mann rudert etwas zurück: „Todesstrafe bleibt auf lange Sicht unzulässig“
Trotzdem rudert der Politiker in seinen lang ausgeführten Äußerungen etwas zurück: „Selbst wenn sich in den Parlamenten die Mehrheitsverhältnisse so ändern sollten, dass eine 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat für eine Änderung oder Streichung von Art. 102 GG zustande käme, bliebe die Todesstrafe deshalb auf lange Sicht dennoch unzulässig.“
Weiter schreibt er, dass man seinen Beitrag auch so hätte interpretieren können, dass es um die Einführung von Körperstrafen gehe. Mit seinem Beitrag sei es dem 52-jährigen Politiker um Provokation gegangen.
Nutzer bleiben schockiert: „Fast noch schlimmer als der ursprüngliche Post“
Wenn der Politiker die Diskussion um seine Wortwahl mit der Stellungnahme entschärfen wollte, dürfte dieser Versuch zumindest vielen Kommentaren nach missglückt sein. So schreibt beispielsweise Volkhard R. „Ihre Stellungnahme ist in meinen Augen fast noch schlimmer als der ursprüngliche Post. Es ist ein manipulativer demagogischer Text, der den Leser missleiten soll. Unhaltbare Behauptungen inklusive“, so der Facebook-Kommentator weiter.
Auch Bernd O. sieht das ähnlich, denn er schreibt: „Mir wird übel, wenn ich daran denke, dass so ein Mensch für die deutsche Justiz tätig war.“
Nur wenige Kommentatoren halten die Äußerungen des AfD-Politikers für tragbar. Chris N. schreibt: „Lassen Sie sich bloß nicht unterkriegen Herr Seitz, Sie haben ein Recht auf Ihre Meinung. Punkt“, so der User zur Stellungnahme.