Eltern von CDU-Politiker Mißfelder verklagen Krankenhaus
Im Juli 2015 starb Philipp Mißfelder. Die Eltern wollen mehr über die Todesumstände wissen – und klagen auf Herausgabe der Krankenakte.
Berlin/Münster.
Ein Dreivierteljahr nach dem Tod von Philipp Mißfelder bahnt sich eine juristische Auseinandersetzung an. Die Eltern des im Juli 2015 verstorbenen CDU-Politikers klagen gegen das Universitätsklinikum Münster. Sie wollen an die Krankenunterlagen ihres Sohnes gelangen. Es gebe „Unstimmigkeiten“ und „Ungereimtheiten“ über die Umstände, die zu Mißfelders Tod geführt hätten, heißt es in der Klage, die dieser Redaktion vorliegt.
Die Uniklinik, in der Mißfelder 2015 behandelt worden war, will die Behandlungsakten nicht herausgeben. Auch Witwe Ann-Christin Mißfelder lehnt eine Aushändigung an ihre Schwiegereltern ab. Dies hätte ihr verstorbener Mann nicht gewollt, ließ sie über ihren Anwalt mitteilen. Das Verhältnis zwischen ihm und seinen Eltern sei zerrüttet gewesen. Die Eltern bestreiten das vehement.
Philipp Mißfelder starb mit 35 Jahren in der Nacht zum 13. Juli 2015 im westfälischen Dülmen. Als offizielle Todesursache wurde eine Lungenembolie genannt. Sie galt als Langzeitfolge eines Treppensturzes Mißfelders fünf Monate vor seinem Tod, im Februar 2015. In der Uniklinik Münster war der CDU-Politiker nach seinem Sturz behandelt worden. Von dem Unfall hatte Mißfelder Freunden und Kollegen berichtet. Über den Hergang des Sturzes gebe es „unterschiedliche Versionen“, sagt Rechtsanwältin Karoline Seibt, die Mißfelders Eltern vertritt.
Mißfelder überraschender Tod löste große Bestürzung aus
Er galt als eines der größten politischen Talente der CDU: Als am 13. Juli 2015 die Nachricht vom Tode Philipp Mißfelders kam, herrschte Bestürzung über Parteigrenzen hinweg. „Der Deutsche Bundestag verliert mit ihm einen engagierten und respektierten Parlamentarier – viele von uns, auch ich persönlich, einen guten Freund“, sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert, der sichtlich um Fassung rang, im Plenum. Lammert war Mißfelders Mentor.
Ein Junge aus dem Ruhrgebiet, geboren 1979 in Gelsenkirchen, aufgewachsen in Bochum-Wattenscheid, mit 14 Eintritt in die Junge Union, die er zwölf Jahre (von 2002 bis 2014) führte. Außenpolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, Mitglied des CDU-Präsidiums, Amerikabeauftragter der Bundesregierung, Vorstand von Deutschlands wichtigstem Transatlantik-Netzwerk, der Atlantik-Brücke – 28 Mitgliedschaften und Posten sammelte Mißfelder an.
Ein Instinktpolitiker, der zuspitzte und manchmal überdrehte. Wie 2003, bei der Sache mit den Hüften. „Ich halte nichts davon, wenn 85-Jährige noch künstliche Hüftgelenke auf Kosten der Solidargemeinschaft bekommen.“ Für diesen Beitrag zur Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems bekam er Morddrohungen. Geschadet haben sie seiner Karriere nicht. Im Gegenteil: Journalisten standen bei ihm Schlange, hofften auf neue knackige Zitate. Und Mißfelder lieferte. Etwa 2009, als er eine Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes als „Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie“ bezeichnete. Wieder Aufruhr.
Die letzte Empörungswelle löste Mißfelder 2014 aus. Da feierte er mit SPD-Altkanzler Gerhard Schröder dessen Geburtstag in St. Petersburg – auf einer Party, die Wladimir Putin und Gazprom gegeben hatten. Das kreideten ihm auch treue Weggefährten an.
Widersprüchliche Angaben über Treppensturz und letzte Stunden
2015 wurde es ruhiger um ihn. Monatelang fehlte Mißfelder auf der Berliner Bühne. Als er zurückkehrte, erwähnte er einen Treppensturz, der ihn außer Gefecht gesetzt habe. Genau diesen Sturz im Februar 2015 und die gesundheitlichen Folgen rollen Mißfelders Eltern nun juristisch auf. Die entsprechende Klage mit dem Aktenzeichen 3 C 515/16 liegt beim Amtsgericht Münster. Auf Anfrage bestätigte ein Gerichtssprecher das anhängige Verfahren.
In einer umgebauten alten Mühle auf dem Anwesen seiner Schwiegereltern in Dülmen, in der seine junge Familie wohnte, soll Mißfelder die Treppe heruntergefallen sein. Von den unterschiedlichen Versionen über den Sturz hätten seine Eltern „erst bei der Beerdigung ihres Sohnes“ erfahren, sagt Rechtsanwältin Seibt. Einer Fassung zufolge sei es eine Art Rutschpartie über „ein paar Stufen mit dem Po“ gewesen. Andere hätten „von einem schweren Wirbelkörperbruch mit längerem stationären Krankenhausaufenthalt und Rehabilitation“ berichtet.
Auch „darüber, was sich in den letzten Stunden des 12.07.2015 zugetragen hat“, gingen die Angaben auseinander. Einerseits habe es geheißen, Philipp Mißfelder sei in der Wohnung gestorben. Die andere Version: „Der Tod sei erst am darauffolgenden Tag im beklagten Krankenhaus eingetreten“, so Anwältin Seibt. Mißfelders Eltern seien beunruhigt. Die nachträglichen Hinweise hätten neue Fragen aufgeworfen und „den legitimen Wunsch der Eltern, sich anhand der Patientenunterlagen ein eigenes Bild verschaffen zu können, verstärkt“, heißt es in der Klage.
Uniklinik Münster will Akten nicht herausgeben
Die Uniklinik Münster will die Dokumente nicht herausgeben und beruft sich dabei auf „Informationen, die anwaltlich seitens der Ehefrau und Erbin von Herrn Mißfelder erteilt worden sind“. Ann-Christin Mißfelder, Witwe, Mutter der zwei Kinder und Alleinerbin von Philipp Mißfelder, hält die Hand über die Akten. Es sei „der mutmaßliche Wille des Verstorbenen“, seinen Eltern die Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu verwehren, schreibt ihr Anwalt.
Da seine Mandantin aber „nichts zu verbergen“ habe, mache sie ein Angebot: Auch wenn sie sich „damit zwar über den Willen ihres verstorbenen Mannes hinwegsetzt“, dürften die Eltern Dokumente sehen. Ann-Christin Mißfelder habe bei der Uniklinik Münster, bei der sie beschäftigt ist, „eine Ablichtung der vollständigen Patientenunterlagen angefragt“. Unter Aufsicht und Auflagen dürften die Eltern hineinschauen. Die Bedingungen: keine Fotos, keine Kopien, kein Wort nach außen über den Inhalt. Dazu müssten sie sich schriftlich verpflichten.
Für Philipp Mißfelders Eltern ist das jedoch nicht akzeptabel. Sie wollen die Akten haben und klagen auf Herausgabe. Die Uniklinik Münster hat beim Amtsgericht beantragt, die Klage abzuweisen.