Lange und sehnlichst wurde sie erwartet: Die Einmalzahlung für Studenten. Denn aufgrund steigender Preise in Hinblick auf Energiekrise und Inflation wollte die Bundesregierung Studenten und Fachschülern einmalig mit 200 Euro unter die Arme greifen.
Die Umsetzung hat lange gedauert, die Vorgehensweise war kompliziert. Immer wieder wurden die Auszubildenden vertröstet. Doch dann, im März, war es soweit: Die Einmalzahlung kann seitdem beantragt werden. Jetzt sind nur noch wenige Tage übrig, um einen Antrag zu stellen. Schnell sein kann sich also gerade jetzt noch richtig auszahlen.
Nur noch wenige Tage bis Antragsende
Denn nur noch bis Samstag (2. Oktober) können Studierende und Fachschüler die staatliche Finanzspritze in Höhe von 200 Euro beantragen. Hamburgs Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) mahnt, diesen Zuschuss nicht links liegen zu lassen.
„Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann und sollte dies noch bis Ende September tun! Das ist eine tolle Unterstützung, die sich niemand entgehen lassen sollte“, sagte Fegebank der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Denn: Noch hat sich nach Angaben der Wissenschaftsbehörde immer noch gut ein Viertel aller Studierenden und Fachschüler die 200 Euro nicht gesichert.
Einmalzahlung: „Wichtige Hilfe“
Bislang wurden bundesweit über 2,8 Millionen Anträge eingereicht und rund 560 Millionen Euro ausgezahlt. Die Bundesregierung führte die einmalige Energiepreispauschale ein, um Menschen in Ausbildung in Zeiten hoher Gas- und Strompreise zu unterstützen. Seit März 2023 können die 200 Euro beantragt werden.
„Für viele ist das eine wichtige Hilfe bei den ansteigenden Kosten, um sich besser auf Studium oder Ausbildung zu konzentrieren“, sagte Fegebank. Aber wer bekommt die Einmalzahlung überhaupt?
- Studierende, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert gewesen sind und ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- (Berufs-)Fachschüler, die zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben
Und: Antragsberechtigt seien auch erwerbstätige Studierende, die bereits von der Energiepauschale für Arbeitnehmer in Höhe von 300 Euro profitiert hätten.
(mit dpa)