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Zitterpartie um Cannabis-Gesetz – mit diesem Szenario kann es sich in Rauch auflösen

Die Union droht jetzt mit einem perfiden Plan, das Cannabis-Gesetz im Bundesrat zum kompletten Stillstand zu bringen. Wie kann das klappen?

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis droht im Bundesrat zu scheitern.
© IMAGO / Sven Simon

Scholz hat noch nie einen Joint geraucht

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat nach eigenen Angaben noch nie Cannabis konsumiert. Auf die Frage, ob er selbst schon einmal einen Joint geraucht habe, sagte Scholz in einem Interview : "Nein, nie."

Großes Hadern um das Cannabis-Gesetz: Am kommenden Freitag (22. März) soll das sogenannte „CanG“ im Bundesrat abgestimmt werden. Doch dabei zeichnet sich ab, dass die Abstimmung keine Mehrheit bekommen könnte.

Vor allem die Union stellt sich quer. Sie will das Gesetz in den Vermittlungsausschuss schicken. Dann droht der Legalisierung der ewige Stillstand.

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Cannabis: Lauterbach-Gesetz wackelt

Bei der umstrittenen Cannabis-Legalisierung zeichnet sich für die Abstimmung im Bundesrat an diesem Freitag noch keine klare Mehrheit ab. Mehrere Länder sind sich noch immer uneinig darüber, ob sie das vom Bundestag beschlossene Gesetz aufhalten und in den Vermittlungsausschuss schicken wollen. Der Ausschuss kommt zum Einsatz, wenn es zu keiner Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat kommt.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte schon auf der Plattform X mitgeteilt, dass er das Gesetz im Vermittlungsausschuss blockieren will. Auch CSU-Politiker Dobrindt spricht sich für einen Stopp des Gesetzes aus. Dann würde aber die Chance vertan, die gescheiterte Cannabis-Politik zu reformieren, warnte Gesundheitsminister Karl Lauterbach. „Das wäre ein Triumph für den Schwarzmarkt.“

Ausschuss könnte Legalisierung stoppen

Dabei kann das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz eigentlich gar nicht vom Vermittlungsausschuss gekippt werden. Denn das Cannabis-Gesetz (CanG) ist ein Einspruchsgesetz. Das bedeutet, dass die Länder nicht zustimmen müssen, aber Einspruch einlegen können. Damit könnten sie das Gesetz zwar nicht verhindern, aber vorerst aufhalten.

Aber wie lange darf man ein Gesetz im Vermittlungsausschuss aufhalten? Das ist nicht genau festgelegt und könnte damit zum großen Problem für Lauterbachs Pläne werden. Das Vermittlungsverfahren kann sich sogar bis zum Ende der Wahlperiode 2025 hinziehen, wenn es keine Einigung gibt. Dann fällt das „CanG“ durch „das Gesetz der Diskontinuität“ schlimmstenfalls weg. 

Verfahren kann umgangen werden?

Um ein Vermittlungsverfahren in Gang zu bringen, benötigt die Union 35 der 69 Bundesratsstimmen. Dabei wird nach Bundesland abgestimmt, das je nach Einwohnerzahl stärker gewichtet wird. Zum Beispiel hat Bayern mit sechs Stimmen die maximale Stimmenzahl. Das Saarland hat mitunter die kleinste Stimmenzahl von 3. Da die meisten Bundesländer aus Koalitionen bestehen und darin viele Ampel-Parteien vertreten sind, ist ein Verfahren deswegen erst mal unwahrscheinlich.


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Eine andere Möglichkeit könnte einen Vermittlungsausschuss komplett umgehen. Mit dieser könnte die Ampel-Regierung in der Bundesratssitzung über eine sogenannte Protokollerklärung Einwände gegen das Gesetz aufnehmen. Hierdurch können sie in Aussicht stellen, darauf in einem neuen Gesetzesverfahren so schnell wie möglich einzugehen. Damit kann das Cannabis-Gesetz zeitnah und in einem zügigen Verfahren ergänzt werden.