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Bundesdruckerei wollte Mindestlohn nicht zahlen

Bundesdruckerei wollte Mindestlohn nicht zahlen

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Foto: Giesecke & Devrient/dpa
Die Bundesregierung will einen bundesweiten Mindestlohn einführen – doch ausgerechnet die Bundesdruckerei, ein hundertprozentiges Staatsunternehmen, sorgt dafür, dass das NRW-Tariftreue- und Vergabegesetz jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof überprüft wird.

Berlin/Düsseldorf. 

Die Bundesregierung will einen bundesweiten Mindestlohn einführen – doch ausgerechnet die Bundesdruckerei, ein hundertprozentiges Staatsunternehmen, sorgt dafür, dass das NRW-Tariftreue- und Vergabegesetz wegen seiner Mindestlohnvorgabe von 8,62 Euro bei öffentlichen Aufträgen jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof überprüft wird.

Die Bundesdruckerei in Berlin, zu hundert Prozent im Besitz des Bundes, wollte einen Auftrag der Stadt Dortmund lieber kostengünstig bei einer polnischen Tochtergesellschaft fertigen, die diesen Mindestlohn nicht zahlt.

Linken-Politiker sind empört

Dass die staatliche Bundesdruckerei hinter dem seit wenigen Monaten anhängigen Rechtsstreit steht, bestreitet die Bundesregierung in der Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion, die unserer Redaktion vorliegt, gar nicht mehr. Eine Verantwortung weist das zuständige Finanzministerium indes von sich: „Die Durchführung des operativen Geschäfts und damit verbundener Entscheidungen liegen im Verantwortungsbereich der Geschäftsbereiche“, schreibt das Ministerium. „Einzelne Aspekte des operativen Geschäfts sind nicht Gegenstand einer Bewertung durch die Bundesregierung.“

Sauer reagiert die Landesregierung in NRW. Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) findet es „politisch nicht in Ordnung“, dass ein bundeseigenes Unternehmen oder seine Tochter gegen das NRW-Gesetz auf diese Weise vorgeht. „Wir gehen aber wie das federführende Wirtschaftsressort davon aus, dass die anhängige Klage vor dem europäischen Gerichtshof scheitert“, so sein Ministerium.

Linke: Die Regierung macht sich einen schlanken Fuß

Linken-Fraktionsvize Klaus Ernst äußert sich empört: „Die Geschäftspraktiken der bundeseigenen Druckerei sind ein Skandal, die Politik der angehenden Bundesregierung ist total unglaubwürdig“, sagte Ernst unserer Zeitung. Wenn sich die Regierung in dieser Angelegenheit weiter „einen schlanken Fuß“ mache, dann fördere sie über den grenzüberschreitenden Wettbewerb Lohndumping in Deutschland und Europa.

Zwar ist die Stellungnahme der Regierung noch vor dem Start des neuen Kabinetts erstellt worden – doch im zuständigen Finanzministerium hat es auch nach dem Wechsel keine Veränderungen gegeben. Dort wird also mindestens geduldet, dass Staatsunternehmen Mindestlohnregelungen der Bundesländer torpedieren.

Rechtsstreit schwelt schon seit einigen Monaten

Der Rechtsstreit schwelt schon seit einigen Monaten, doch war bisher nicht bestätigt, welches Unternehmen dahinter steckt: Die Stadt Dortmund hatte einen Auftrag für die Aktendigitalisierung europaweit ausgeschrieben. Bestandteil der Vergabeunterlagen war dabei auch die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach dem NRW-Tariftreuegesetz – der Bieter muss sich bei Aufträgen der öffentlichen Hand zur Einhaltung der entsprechenden Vorgaben einschließlich des Mindeststundenlohns von 8,62 Euro verpflichten, auch durch mögliche Subunternehmer.

Doch die Bundesdruckerei verlangte eine Freistellung von der Verpflichtung, da der Auftrag vollständig in Polen abgewickelt werden sollte, wo ein entsprechender Mindestlohn nicht gilt. Als die Stadt Dortmund diesen Wunsch erwartungsgemäß ablehnte, schaltete die Druckerei mit einem Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer der Bezirksregierung Arnsberg ein. Das Unternehmen beklagte, das NRW-Tariftreuegesetz schränke die von der EU garantierte Dienstleistungsfreiheit ein – grenzüberschreitende Dienstleistungen würden damit „weniger attraktiv“. Die Stadt Dortmund widersprach, die Vergabekammer indes lehnte eine abschließende Entscheidung ab und wandte sich an Luxemburg: Die Frage, ob das NRW-Gesetz gegen Europarecht verstoße, müsse der Europäische Gerichtshof klären. Die Angelegenheit ist brisant, denn auch viele andere Bundesländer haben solche Tariftreuegesetze.