Mit dem Bürgergeld sollte ab 2023 vieles besser werden, doch dann folgte die große Enttäuschung. Besonders der geringe Regelsatz 503 Euro ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Viel zu hoch sind die Inflation und die damit verbundenen Preise für Lebensmittel.
Da ist jeder gesparte Euro Gold wert. Auch das Jobcenter übernimmt daher beim Bürgergeld viele Kosten, um Bezieher zu entlasten. Viele wissen bei einem Kostenpunkt nur wenig Bescheid. Doch mehr dazu findest du hier.
Bürgergeld: Diese Kosten kannst du dir sparen
Wer Bürgergeld bezieht, bekommt einige finanzielle Unterstützung vom Jobcenter. Dazu gehören die Kosten der Wohnung. Genauer also die Kosten der Unterkunft. Hierunter fallen die Miete, also die Kaltmiete, die Nebenkosten und die Kosten für Heizung und Warmwasser. Die Mietkosten für Parkplatz, Garage oder Tiefgaragenstellplatz können unabhängig davon, ob der Mieter ein Auto besitzt, ein Teil der zu zahlenden Kosten der Unterkunft sein.
Doch dazu zählt auch eine Kostenübernahme, von der viele nichts wissen. Denn auch die Mietkosten für Parkplatz, Garage oder Tiefgaragenstellplatz können zuzahlende Kosten der Unterkunft sein. Unabhängig davon, ob der Mieter ein Auto besitzt. Gerade in Städten gibt es häufig Wohnungen, die einen festen Stellplatz zum Parken haben. Die Wohnung wird nur mit Stellplatz angeboten. Der Platz ist dann entweder im Mietvertrag enthalten oder es besteht ein extra Mietvertrag.
Bürgergeld: Was sind die Bedingungen?
Was sind die Bedingungen, dass das Jobcenter diese Kosten für Bürgergeld-Bezieher übernimmt? Voraussetzung dafür ist, dass der Stellplatz Teil des Mietvertrags ist und nicht separat kündbar. Weiter ist eine Untervermietung des Platzes nicht möglich. Ist eine Untervermietung im Vertrag ausgeschlossen, ist alles geregelt.
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Wenn bei Bürgergeld-Beziehern diese Kosten bislang noch nicht übernommen wurden, kann ein kurzes Schreiben an das Jobcenter geschickt werden. Dabei muss betont werden, dass eine Kündigung des Mietvertrags für den Stellplatz nicht möglich ist. Denn dieser ist mit separaten Kosten Teil des Wohnungsmietvertrags und ist zwingend an den Wohnungsmietvertrag gekoppelt.