Noch immer macht die hohe Inflation vielen Bürgergeld-Beziehern beim Einkauf einen Strich durch die Rechnung. Doch damit nicht genug. Die Strompreise steigen immer weiter in die Höhe.
Vor allem bei Beziehern des Bürgergelds wächst die Angst vor einer Mahnung des Anbieters. Muss das Jobcenter beim Bürgergeld aushelfen, wenn die Stromschulden zu hoch sind?
Bürgergeld: Jobcenter-Hilfe bei Stromschulden?
Beim Bürgergeld schauen viele in die Röhre, wenn es um Energieversorgung geht. Denn die Stromkosten müssen nach wie vor aus den Regelleistungen gezahlt werden, was zu einem Schuldenberg führen kann. Das Jobcenter übernimmt hier grundsätzlich keine Schulden von Bürgergeldbeziehern. Allerdings kann es in Notsituationen verpflichtet werden, wie das Portal „gegen-hartz“ berichtet.
Demnach hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass Jobcenter auch bei Stromschulden ein Darlehen gewähren müssen. Allerdings dürfen die Stromschulden nicht auf einen offensichtlich verschwenderischen Gebrauch zurückzuführen sein. So sollte eine Notsituation und eine Sperrdrohung vom Stromlieferanten vorliegen. Dazu muss der Stromlieferant eine Zahlung in Form von Raten abgelehnt haben.
Bürgergeld: Mehr Hilfe bei Schulden nötig
Kommen für die steigenden Stromkosten nun mehr Hilfen für Bürgergeld-Bezieher? Wenn es nach dem Bundesrat geht, ja. Diese begrüßen die Entlastungspakete, um hohe Zusatzbelastungen und dadurch mit verursachte Energiesperren abzuwenden. Doch durch allgemeine Preissteigerungen und gestiegene Energiepreise komme es zu Zahlungsverzügen und-ausfällen bei der Begleichung von Energiekostenrechnungen.
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Nun soll die Ampel eingreifen. „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, vor diesem Hintergrund zu prüfen, ob weitergehende Maßnahmen notwendig sind, um Energiesperren abzuwenden und besonders von Stromkostenerhöhungen betroffene Haushalte zu unterstützen“, heißt es in einer Entschließung des Bundesrates.