Seit Freitag (25. November) ist es offiziell: Bundestag und Bundesrat stimmten dem Gesetz für das Bürgergeld zu. Doch es gibt auch schlechte Nachrichten. Den Empfängern drohen direkt heftige Sanktionen.
Ab dem 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld eingeführt. Die Regelsätze sollen dabei bis zu 502 Euro steigen. Zudem soll es auch verbesserte Möglichkeiten zur Weiterbildung geben. Die Jobcenter sollen sich stärker als bislang im Hartz-4-System um Arbeitslose kümmern können. So soll auch die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen.
Bürgergeld: Bundestag und Bundesrat stimmen zu
Allerdings drohen den Empfängern entgegen der ursprünglichen Pläne vergleichsweise strenge Sanktionen. Leistungskürzungen drohen, wenn die Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen sollten. Beim Vorgänger Hartz IV mussten sich Leistungsempfänger regelmäßig bewerben, beim Jobcenter melden und mussten anschließend einen zumutbaren Job annehmen. Wer diesen Pflichten nicht nachkam, dem wurden die Leistungen gekürzt.
Das droht auch den künftigen Bürgergeld-Empfängern – und das schon im ersten halben Jahr. Doch die Kürzungen fallen geringer aus als noch bei Hartz IV.
Bürgergeld: Sanktionen drohen
Auf diese Sanktionen haben sich Union und die Ampelregierung geeinigt:
- Die Leistungen werden für einen Monat um zehn Prozent gesenkt, wenn eine Pflichtverletzung zum ersten Mal vorliegt.
- Verletzt ein Empfänger innerhalb eines Jahres wiederholt seine Pflichten, wird das Bürgergeld für zwei Monate um 20 Prozent gesenkt.
- Eine Kürzung von 30 Prozent für drei Monate drohen, wenn man drei Mal die Pflichten verletzt.
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Doch mehr als 30 Prozent werden es nicht, da es rechtlich nicht möglich ist. Bereits im November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine darüber hinausgehende Leistungskürzung verfassungswidrig ist.