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Bürgergeld: Jobcenter will Empfänger zu Jesus Christus führen

Eigentlich soll das Jobcenter davon Maßnahmen an Bürgergeld-Empfänger weitergeben. Doch ein Fall in Mettmann ist eher skurril.

© IMAGO / Panama Pictures

Das ist das neue Bürgergeld

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Damit kann die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.

Durch das Bürgergeld sollen Bezieher Arbeit und Unterstützung bekommen. Dazu gehören auch qualifizierte Weiterbildungen und berufsvorbereitende Maßnahmen. Aber manche Empfehlungen vom Amt sorgen für Verwirrung.

So zum Beispiel ein Fall aus dem Jobcenter in Mettmann (NRW). Hier bekam ein Bürgergeld-Betroffener eine Qualifizierungsmaßnahme, bei der er „Jesus Christus begegnen“ könne.

Bürgergeld: Skurrile Jobcenter-Maßnahme

Um Bürgergeld-Betroffenen zurück auf den Arbeitsmerkt zu helfen, kriegen diese verschiedene Angebote. Darunter gibt es aber immer wieder Berichte über sinnlose oder sogar skurrile Qualifizierungsmaßnahmen. So fordere das Jobcenter im Ort Mettmann einen Bürgergeld-Empfänger auf, zu einem Verein zu gehen, bei dem man „Jesus Christus begegnen“ könne. Das berichtet Helena Steinhaus vom Verein „Sanktionsfrei“ auf Twitter.

Bei Angebot an den Bürgergeld-Empfänger geht es um das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD). Der Verein biete laut Website jungen Menschen Förderung und Unterstützung in ihrer aktuellen Lebenssituation an. Er soll “für junge Menschen ein Ort der Begegnung mit Jesus Christus sein”.

Das Problem: Eigentlich gehört es nicht zu den Aufgaben des Jobcenters, Bürgergeld-Betroffene an religiöse Gemeinschaften weiterzugeben. Auch habe das Amt die Daten auch ohne aktiven Widerspruch des Empfängers an den Verein weitergegeben. Noch dazu kam das Schreiben viel zu spät an. So habe der Betroffene nur zwei Tage Zeit gehabt, um Widerspruch einzulegen.

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Bürgergeld: Jobcenter nimmt Stellung

Was sagt das Jobcenter zu dem Fall? Auf Anfrage dieser Redaktion gibt eine Sprecherin des Amts an, dass es dabei um „eine zertifizierte Maßnahme“ handele. Die Maßnahme des Jobcenters Mettmann entspreche auch den Regeln des Sozialgesetzbuchs III.


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Der Betroffene habe dennoch nur wenig Zeit gehabt, um sich beim Jobcenter zu melden. Doch hier beruhigt das Jobcenter: „Sollte die Post später bei unseren Kundinnen und Kunden ankommen, so hat dies keine Konsequenzen. Eine einfache Mitteilung an uns reicht aus.“ Auch drohen keine Sanktionen, wenn er die Maßnahme ablehnt. „Eine Leistungsminderung ist dabei ausdrücklich nicht angedacht“, heißt es weiter.