Auch wenn er mit 75 Euro eher klein ausfällt, gibt es für Bezieher jetzt einen Minibonus zum Bürgergeld. Und das sogar anrechnungsfrei.
Doch den Bonus gibt es nur unter einer bestimmten Voraussetzung. Außerdem musst du dafür schnell sein.
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Bürgergeld: Bonus für Maßnahmen
Bürgergeld-Bezieher haben die Chance, einen kleinen Bonus obendrauf zu bekommen. Der Bonus in Höhe von 75 Euro anrechnungsfrei kann jetzt noch in diesem Monat beantragt werden. Das Geld können Bezieherinnen und Bezieher extra erhalten, wenn sie sich für die Teilnahme an einer Maßnahme entscheiden, die langfristig z.B. ihre Beschäftigungschancen erhöht.
Zu den Maßnahmen zählen unter anderem
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (mind. 8 Wochen) für die kein Weiterbildungsgeld gezahlt wird
- Berufsvorbereitende Maßnahmen
- Maßnahmen zur Förderung schwer integrierbarer Jugendlicher
Wichtig ist, dass der Kurs mindestens acht Wochen besucht werden muss, damit der Anspruch wirksam wird. Das Jobcenter kann für die Teilnahme an Maßnahmen den Bonus dann gewähren, wenn sie eine nachhaltige Integration unterstützen.
Schnell handeln für Finanz-Spritze
Wer noch den Bürgergeld-Bonus haben möchte, sollte aber schnell sein: Durch das sogenannte Haushaltsfinanzierungsgesetz wird es teilweise große Veränderungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geben. Darunter fällt auch, dass der Bonus (aus § 16j SGB II) gestrichen wird. Und das sogar schon im März. Der Gesetzentwurf wurde am 2. Februar 2024 im Bundestag verabschiedet und wartet nur noch auf die Abstimmung im Bundesrat Mitte/Ende März.
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Doch bis dahin gelten noch die alten Regelungen. Der erste Schritt für den Bonus ist ein Termin beim Jobcenter. Dort kann ein sogenannter Mitwirkungsplan erstellt werden. Das beinhaltet auch den Bonus. Obwohl die Finanz-Spritze zu Ende März wohl abgeschafft wird, sind die schon abgeschlossenen Kooperationspläne aber weiter gültig. Wer also schon einen Bonus mit dem Jobcenter vereinbart hat, erhält diesen auch, während er die Maßnahme ausübt.