Durch die hohen Preise für Strom und Gas, Lebensmittel und andere Lebenshaltungskosten verlieren viele Hilfsbedürftige oder Arbeitssuchende ihren finanziellen Halt und können ihren Lebensunterhalt kaum mehr bestreiten. Die Hilfebedürftigkeit steigt dementsprechend. Mit dem dritten Entlastungspaket der Ampel-Regierung sollten Bürgerinnen und Bürger mehr unterstützt werden. Dazu zählt auch das Bürgergeld, das im Januar 2023 an den Start gegangen ist.
Zu den Änderungen des Bürgergeldes gehören ein höherer Regelsatz, eine höhere Karenzzeit und auch die Freibeträge bei Erwerbsfähigen sollen steigen. Ebenso ändert sich die Art und Weise zur Beantragung. Für Arbeitssuchende oder Hilfebedürftige ist der neue Hauptantrag online bei der Bundesagentur für Arbeit deutlich einfacher geworden. Wie du an die Antragsformulare für das Bürgergeld kommst, erfährst du hier.
Antrag auf Bürgergeld stellen
Im Januar 2023 löste das neue Bürgergeld das bisherige Hartz-4 ab. Im Gegenzug des Regelbedarfs vom Arbeitslosengeld II von 449 Euro stieg der Lebensunterhalt beim Bürgergeld auf 502 Euro im Monat (2024 wurde er auf 563 Euro angehoben). Damit sich Erwerbsfähige auf die Jobsuche konzentrieren können, gilt im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit. Damit werden die Kosten für Unterkunft in tatsächlicher Höhe übernommen. Das gilt auch für die Heizkosten. Zudem gibt es eine Härtefallregelung, wenn man Wohneigentum weiterhin selbst nutzt.
Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, kann in der Karenzzeit zudem mehr Erspartes behalten. Mit dem Regelbedarf steigt das Schonvermögen (Freibetrag) auf 40.000 Euro, bei weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft liegt die Grenze des Freibetrags jeweils bei 15.000 Euro. Auch die Größe der Bedarfsgemeinschaft ist also entscheidend. Ist die Karenzzeit abgelaufen, überprüft das zuständige Amt das Vermögen noch einmal. Junge Erwerbsfähige sollen ihr Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 538 Euro) behalten dürfen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien wird nicht bei dem Sozialgeld angerührt.
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So stellst du den Bürgergeld-Antrag online
Die Beantragung des Bürgergeldes läuft im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II wesentlich unkomplizierter ab. Mussten sich Erwerbsfähige beim Antrag auf Grundsicherung mit viel Papierkram und Gängen zum Amt rumschlagen, läuft die Antragstellung nun digital, also online ab. Auf der Website des Jobcenters kann jetzt mithilfe der sogenannten eServices ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt werden, wenn der Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestritten werden kann und eine Hilfebedürftigkeit besteht. Für den Hauptantrag des Sozialgelds muss der Antragssteller ein Benutzerkonto auf der Website der Bundesagentur für Arbeit anlegen. Wichtig ist, dass der Personalausweis eine Online-Funktion hat. Ist diese nicht aktiviert, kann die Registrierung nur vor Ort im Jobcenter erfolgen.
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Nach der Registrierung können Betroffene den Hauptantrag direkt online stellen. Dafür brauchen Antragsteller folgende Unterlagen:
- Ausweis oder Reisepass
- Unterlagen zu Einkommen aus der bisherigen Arbeit (z.B. Arbeitsvertrag)
- Unterlagen zu weiteren Einkommen (z.B. Kindergeld)
- Unterlagen zur Miete
- Vorlage der Kontoauszüge (in der Regel die letzten drei Monate)
Trotzdem kann das Jobcenter im Nachhinein noch weitere Unterlagen einfordern. Es kann also sein, dass Hilfebedürftige oder Arbeitsuchende noch mal vom jeweiligen Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit wegen des Sozialgelds kontaktiert werden.
Auch weiterhin können Leistungsberechtigte auch bei dem jeweils zuständigen Jobcenter ihren Antrag und die notwendigen Unterlagen einreichen, beispielsweise per Post.
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