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Bürgergeld: Als Azubi ganz einfach Hunderte Euro vom Staat kriegen – so funktioniert es

Als Azubi sind finanziell keine großen Sprünge drin. Doch wer zusätzlich Bürgergeld beantragt, kann sich mehr leisten. So geht es!

Viele Azubis haben Anrecht aufs Bürgergeld.
© IMAGO / Shotshop, IMAGO / Zoonar, Bildmontage: Redaktion

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Azubis müssen oft jeden Euro zweimal umdrehen, erst recht, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und den ganzen Haushalt alleine stemmen müssen. Vielen könnte das Bürgergeld helfen, um finanziell über die Runden zu kommen.

Das Bürgergeld ist nicht nur für Langzeitarbeitslose da, sondern auch für Aufstocker. Also für Berufstätige, die mit dem eigenen Einkommen kaum ihr Leben finanzieren können.

Bürgergeld: DAS ist vielen Azubis unbekannt

Der X-Nutzer (früher Twitter) „Sozi Simon“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen über staatliche Unterstützungsmöglichkeiten aufzuklären. Er bezeichnet sich als „Sozialarbeiter aus Leidenschaft“ und will so anderen zu ihrem Recht verhelfen. In einem neuen Post wandte er sich nun an Azubis, die in einer eigenen Wohnung leben.

Wer in Deutschland eine betriebliche Ausbildung macht und die Kosten des eigenen Lebens mit dem Ausbildungsgehalt nicht decken kann, hat mehrere theoretische Optionen, um staatliche Hilfe zu erhalten. Zum einen kann das Bafög eine Möglichkeit sein – zum anderen auch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Kommt beides nicht infrage, ist das Bürgergeld eine dritte Option.

An einem fiktiven Beispiel macht der „Sozi Simon“ auf X klar, wie viel das ergänzende Bürgergeld in der Haushaltskasse eines Azubis ausmachen kann. Möglich macht das der deutlich höhere Freibetrag beim Bürgergeld im Vergleich zu Hartz 4. Die Grundpauschale beträt nun 520 Euro.

Das Rechenbeispiel: Ein Zimmermann-Azubi erhält im zweiten Lehrjahr eine Ausbildungsvergütung von 1.200 Euro brutto. Hinzu kommt das Kindergeld in Höhe von 250 Euro. Abzüglich einer Miete von 430 Euro bleiben ihm bislang 768 Euro monatlich für Essen, Kleidung, Altersvorsorge, Drogerieartikel, vielleicht ein Auto, Freizeit und Urlaub. Damit sind keine großen Sprünge drin.

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Tatsächlich aber hat der junge Mann auch ein Anrecht aufs Bürgergeld in einer Höhe von 410 Euro. Mit dieser zusätzlichen staatlichen Leistung hätte der Azubi dann also 1.178 Euro netto (abzüglich der Miete) – ein deutlicher Unterschied!

„Ihr Anspruch wird betroffenen Azubis aber so gut wie nie bewusst sein. Daher mein Aufruf an alle Ausbilder, Lehrer, Freunde, Kollegen und alle, die sonst mit Azubis zu tun haben: Streut die Info über den Bürgergeldanspruch für alleinlebende Azubis unter 25 Jahren“, ruft der Sozialrechtsexperte im Internet auf.


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Aber Achtung: Das Gesetz sieht genau vor, dass das Bürgergeld nicht gewährt wird, wenn jemand extra für den Antrag bei den Eltern auszieht. Im Paragraf 22 im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuch (SGB II) ist das geregelt. Dort steht: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht anerkannt, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung herbeizuführen.“ Sozialbetrug soll also damit verhindert werden.

Auf der Seite „arbeitsagentur.de“ findest du weitere Infos zu den Leistungen für Auszubildende. Außerdem kann das Bürgergeld dort online beantragt werden.