Die Strompreise stiegen in letzter Zeit an. Besonders mit dem Bürgergeld-Regelsatz ist das kaum bezahlbar. Lediglich knapp unter 50 Euro im Monat stehen für Energiekosten beim Regelsatz zur Verfügung.
Doch wem das Wasser bei den Kosten für Haushaltsstrom wegen der Preissteigerungen bis zum Hals steht, kann geholfen werden. Hier erfährst du, wie du zum Bürgergeld-Regelsatz zusätzlich Hilfe bekommst, um die Kosten beispielsweise bei einer hohen Nachzahlung zu stemmen.
Bürgergeld Stromkosten
Der Regelbedarf des Bürgergelds sorgt für massive Einbußen. Allein für die Stromrechnung geht schon ein großer Anteil des Regelsatzes flöten – denn auch der Haushaltsstrom ist von Preissteigerungen betroffen. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Stromsperre drohen.
Grundsätzlich steht jedem Bezieher ein Regelsatz zu, mit dem alle Kosten wie Strom, Essen und Co. bewältigt werden müssen. Von den 563 Euro Bürgergeld pro Single (Regelbedarfsstufe I) sind von der Bundesagentur für Arbeit 8,84 Prozent für die Energiekosten vorgesehen – also monatlich 49,77 Euro. Bei Bedarfsgemeinschaften ist es dann dementsprechend höher. Bei anderen Regelbedarfsstufen ist dementsprechend weniger Geld für die Stromkosten vorgesehen. Doch das reicht vielen nicht, besonders hohe Stromnachzahlungen können schnell für Probleme sorgen. Sozialverbände kritisieren diesen Umstand, denn der Bürgergeld-Regelsatz soll das Existenzminimum sichern und dazu gehört auch Strom.
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Doch betroffene Hilfebedürftige haben auch eine Möglichkeit, sich Hilfe gegen die hohen Kosten für Haushaltsstrom zu bekommen. Manchmal reicht es auch, bei einem Vergleichsportal die Preise für Strom zu vergleichen und dann zu einem preiswerteren Anbieter zu wechseln. Hilfebedürftige können auch versuchen, an anderer Stelle Einsparungen zu machen.
Betroffene können sich mit einem Antrag für Mehrbedarf wehren, um die Stromkosten zu decken. Dafür muss ein sogenannter „unabweisbarer besonderer Bedarf“ bestehen. Der liegt vor, wenn der monatliche Mehrbedarf mindestens 20 Euro vom durchschnittlichen Bedarf abweicht – zum Beispiel, wenn die monatlichen Stromkosten mindestens 20 Euro höher als der dafür vorgesehen Bürgergeld-Anteil sind.
Dieser Mehrbedarf kann beim zuständigen Amt beantragt werden. Aber: Letzten Endes entscheidet das Jobcenter, ob der Mehrbedarf auch anerkannt wird oder nicht. Bei Einmalzahlungen für eine Stromkostennachzahlung kann man ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Allerdings ist fraglich, ob das eine dauerhafte Lösung ist.
Seit dem 1. März 2023 gilt für Bürgergeld-Bezieher übrigens die Strompreisbremse für Strom und auch Nachzahlungen. Die Strompreisbremse gilt dabei rückwirkend zum 1. Januar 2023.
Bürgergeld: Erhöhung wegen höherer Kosten?
Schon vor einigen Jahren pochte das Bundesverfassungsgericht darauf, dass der Gesetzgeber bei steigenden Energiepreisen die Regelbedarfe erhöhen muss. Trotz der staatlichen Entlastungsprogramme steigt nach den Erfahrungen des kirchlichen Schuldnerberaters Stefan Gövert die Nachfrage nach Schuldner- und Sozialberatung weiter an.
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„Die hohe Inflation und die hohen Energiekosten wirken sich merklich auf unsere Arbeit aus“, sagte der stellvertretende Geschäftsführer des Diakonischen Werkes in Diepholz im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Ob die staatlichen Entlastungsprogramme Wirkung zeigen, lässt sich für uns schwer beurteilen.“
Übrigens wird eine Stromnachzahlung nicht vom Jobcenter beziehungsweise der Bundesagentur für Arbeit für Sozialhilfe-Empfänger übernommen. Im schlimmsten Fall droht dem Hilfebedürftigen sogar eine Stromsperre, wenn er die Nachzahlung nicht leisten kann.
Neben die Stromkosten ist beim Bürgergeld auch das Vermögen wichtig. Wir verraten dir, was du beim Bürgergeld Schonvermögen beachten musst.