Kosten für Schulaktivitäten kann für Bürgergeld-Empfänger eine ziemliche Belastung sein. Viele Kosten werden zwar vom Amt übernommen, doch Betroffene müssen sich trotzdem mit bürokratischem Aufwand herumschlagen.
Davon berichtet nun eine Betroffene. Als ihr Kind auf eine Klassenfahrt möchte, wendet sie sich an das Amt. Doch dort stößt sie nur auf weitere Probleme.
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Bürgergeld: Anträge sorgen für Klassenfahrt-Chaos
Um als Bürgergeld-Empfänger an wichtige Gelder zu kommen, stößt man schnell auf bürokratische Grenzen. So auch in einem aktuellen Fall: „Mein Kind fährt bald auf Klassenfahrt. Er kam letztens ganz bedrückt nach Hause, überreichte mir den Ausflugszettel“, erzählt eine Betroffene dem Verein „Sanktionsfrei“. Dabei schreckten zunächst die Kosten von 145 Euro ab. Sie habe daraufhin bei der Bildungs- und Teilhabe-Stelle angerufen, da ihr Übernahme-Antrag der Kosten zurückgekommen ist.
B., wie der Verein sie nennt, ist alleinerziehend mit zwei Kindern und bekommt aufstockend Bürgergeld. Daher stehen ihr und ihren Kindern eigentlich Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz zu. Beim Amt erklärte ihr aber eine Mitarbeiterin, dass eine Übernahme nicht so einfach wäre. Ob eine Klassenfahrt übernommen werde, müsse vorher erst geprüft werden.
Dabei ist das falsch, gibt „Sanktionsfrei“ an, denn solche Aktivitäten werden übernommen. Das geht aus dem Bildungspaket der Bundesregierung hervor. Dadurch kommt das Amt vollständig für Ausflüge auf, wie zum Beispiel mehrtägige Schul- und Kita-Fahrten.
Der Bürgergeld-Empfängerin wurde aber nicht gesagt, dass man dafür einen weiteren Antrag beim Jobcenter abholen und von der Schule ausfüllen lassen muss. Erst dann kann man sich bei der Bildungs- & Teilhabe Stelle melden. Jetzt hat der Verein die Kosten für die Klassenfahrt übernommen.
Betroffene ist kein Einzelfall
B. ist aber nicht die Einzige, die beim Bildungs- und Teilhabepaket leer ausgeht. Nur 18 % der 6-15 Jährigen nutzen die staatlichen Zuschüsse für Sportvereine, Mittagessen, Schulmaterial oder Klassenfahrten. Unter anderem liegt das an den komplizierten und stigmatisierenden Antragsverfahren. Aber auch Jobcenter, die sich quer stellen.
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Dazu ist die Auszahlung regional enorm unterschiedlich. In den Landkreisen und kreisfreien Städte in ganz Deutschland liegen die Quoten zwischen 0 und 97,5 Prozent. Das sind Kinder, die von Bürgergeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe leben oder deren Eltern geringe Einkommen haben und Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen. Der Verband weist außerdem darauf hin, dass die Auszahlung der Leistung regional extrem unterschiedlich ist.