Über 66 Prozent der Menschen, die Bürgergeld beziehen, haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Das wird nun geändert. Statt wie bisher zu versuchen, ihnen, egal wo, so schnell wie möglich eine Arbeit zu vermitteln, wird jetzt auf Weiterbildung gesetzt.
Empfänger von Bürgergeld haben so mehr Möglichkeit zur eigenen Gestaltung ihrer zukünftigen Arbeit. Das könnte dem Fachkräftemangel entgegenwirken und das Finden eines geeigneten und erstrebenswerten Arbeitsplatz für Bürgergeldempfänger erleichtern.
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Dafür sind Bonus und Weiterbildungsgeld
Das Weiterbildungsgeld und den Bürgergeld-Bonus sollen „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten“, heißt es im Sozialgesetzbuch. Den Bonus in Höhe von 75 Euro gibt es „für jeden Monat der Teilnahme an einer der folgenden Maßnahmen“.
Die Maßnahmen umfassen hierbei die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen. Diese sollen die Motivation dieser Jugendlichen zur Teilnahme an sozialpädagogischen Angeboten fördern. Das soll unter anderem Jugendarbeitslosigkeit verhindern. Vor allem berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen durch den Bonus gefördert werden. Dazu zählen auch solche Maßnahmen, die in der Vorphase der assistierten Ausbildung, dem Auszubildenden zugutekommen.
Auch berufliche Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von acht Wochen, die nicht durch ein Weiterbildungsgeld gefördert werden, werden mit dem Bonus durch das Bürgergeld unterstützt. Das hilft unter anderem Menschen, die nur durch eine Weiterbildung, die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses in Deutschland erhalten können.
Das Weiterbildungsgeld hingegen erhalten diejenigen Bürgergeldempfänger, die Maßnahmen ergreifen, um eine Berufsausbildung abzuschließen. Dieses Weiterbildungsgeld ist doppelt so hoch wie der Bürgergeld-Bonus.
Bürgergeld: kein Antrag für den Bonus
Bedingung für den Erhalt des Bonus ist, dass sich die berufsvorbereitenden Maßnahmen, mindestens über acht Wochen erstrecken. Die Auszahlung des Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro im Monat erfolgt nach der Teilnahme an den Maßnahmen. Bei Teilmonaten erhalten Empfänger pro Kalendertag 1/30 des Bonus. Wer die Maßnahme abbricht, hat keinen Anspruch mehr auf den Bonus. Das gilt auch für diejenigen, die nichts für den Abbruch der weiterbildenden Maßnahmen können.
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Bürgergeldbezieher brauchen keinen separaten Antrag für den Bonus zu stellen. Denn sie können die Weiterbildungsmaßnahme mit ihrem Sachbearbeiter planen. Dieser hält das im Kooperationsplan fest. Dort wird auch der Bürgergeld-Bonus für die Dauer der Weiterbildung festgehalten.