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Bürgergeld: Einigung zwischen Ampel und Union erzielt – für Bezieher wird es aber härter

Durchbruch im Vermittlungsausschuss. Nach einem Bericht der „Bild“ konnten Ampel und Union sich nun einigen.

Einigung beim Bürgergeld
© IMAGO / Bihlmayerfotografie

Bundesrat lehnt Bürgergeld ab

Mit den Stimmen der unionsregierten Länder hat der Bundesrat das Bürgergeld-Gesetz der Ampel-Koalition abgelehnt. Nun soll der Vermittlungsausschuss eine Lösung finden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hofft, dass das Bürgergeld trotz des Streits am 1. Januar kommt.

Der Durchbruch für das Bürgergeld: Die Ampel-Parteien und CDU/CSU konnten sich auf einen Kompromiss einigen. Damit könnte das Bürgergeld wie vorgesehen im Januar 2023 kommen. Bisher blockierte die Union die Reform noch im Bundesrat.

Die Bezieher des künftigen Bürgergeldes müssen jedoch in den „sauren Apfel“ beißen. Durch die Einigung wird es für sie unbequemer.

Nachfolger von Hartz 4 kann wohl pünktlich zum Januar 2023 kommen

Die Union konnte sich demnach im Vermittlungsausschuss bei Sanktionsregelungen durchsetzen. Bei Verfehlungen sollen Leistungsempfänger bereits ab dem ersten Tag Strafen bekommen können.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah eine Vertrauenszeit von sechs Monaten vor, in der Sanktionsoptionen nur bei einem wiederholten Versäumen von Jobcenter-Terminen gegeben hätte. Erst nach einem halben Jahr hätten die Bezieher mit zusätzlichen und auch höheren Leistungskürzungen rechnen müssen, wenn sie Pflichten verletzt hätten.

Auch bei einem weiteren strittigen Punkt musste die Ampel-Koalition auf die Union zugehen. Ursprünglich sollten die Bürgergeld-Bezieher eine zweijährige Karenzzeit bekommen, in denen ihr Vermögen von 60.000 Euro (Single) sowie 30.000 für jedes weitere Familienmitglied geschützt gewesen wäre. CDU/CSU war dieses Schonvermögen zu hoch. Nun wird die Karenzzeit auf 12 Monate begrenzt und die Höhe etwas reduziert.


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Einig war man sich bereits im Vorfeld, was die Höhe des Bürgergeldes angeht. Inflationsbedingt soll der Regelsatz von heute 449 Euro (Single bei Hartz 4) auf 502 Euro mit dem Bürgergeld ab Januar 2023 steigen.

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Bürgergeld: Das bleibt von der Reform

Neben dem höheren Regelsatz weisen Vertreter der Ampel darauf hin, dass der Grundgedanken der Reform bestehen bleiben. Zum einen weitaus bessere Zuverdienstmöglichkeiten für Jugendliche und Auszubildende aus Bürgergeld-Familien. Zudem die Bagatellgrenze von 50 Euro, also eine Entbürokratisierung, so dass die Jobcenter-Mitarbeiter nicht wegen jeder Kleinigkeit einschreiten müssen. Zudem soll der Schwerpunkt weiter auf Weiterbildung und Qualifizierung der Arbeitslosen liegen, so dass der „Drehtür“-Effekt bekämpft wird, wonach Menschen schnell in erstbeste Jobs vermitteln werden, nach kurzer Zeit aber im Jobcenter wieder auf der Matte stehen.