Der Berliner V-Mann aus dem Umfeld der rechtsextremen Terrorzelle NSU ist offenbar bei einer Sicherheitsüberprüfung als Flugzeugmechaniker durchgerutscht.
Berlin (dapd). Der Berliner V-Mann aus dem Umfeld der rechtsextremen Terrorzelle NSU ist offenbar bei einer Sicherheitsüberprüfung als Flugzeugmechaniker durchgerutscht. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erklärte am Dienstag in Berlin nach einer entsprechenden Veröffentlichung der Tageszeitung „Die Welt“, dass der Mann in Dresden bei einer High-Tech-Firma gearbeitet habe: „Im Fall Thomas S. hat das BMWi 2008 auf Antrag des Unternehmens eine Sicherheitsüberprüfung eingeleitet. Es handelte sich aufgrund der Tätigkeit als Flugzeugmechaniker um eine Sicherheitsüberprüfung der niedrigsten Stufe.“
Das Ministerium verfüge dabei in der Regel über keine eigenen Erkenntnisquellen. „Deshalb ist für das Ergebnis einer Sicherheitsüberprüfung die Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) maßgeblich. Das BfV hat dem BMWi Anfang Juli 2009 mitgeteilt, dass im Fall Thomas S. ein Sicherheitsrisiko nicht erkennbar sei. Insofern liegen keine Versäumnisse seitens des BMWi vor.“
Nachdem im Mai 2012 erste Erkenntnisse über mögliche Zusammenhänge zwischen Thomas S. und einer terroristischen Vereinigung bekannt geworden seien, habe das BMWi umgehend eine Wiederholungsprüfung veranlasst. „Im Juli 2012 hat das BMWi dann das Unternehmen, für das Thomas S. gearbeitet hat, veranlasst, diesen aus allen sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten herauszunehmen.“
Um vollständige Transparenz zu gewährleisten, habe das BMWi dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund“ die Akten im Zusammenhang mit der Sicherheitsüberprüfung übermittelt.
Das Wirtschaftsministerium führe auf Antrag von Unternehmen jährlich rund 10.000 erstmalige Sicherheitsüberprüfungen von Personen der Privatwirtschaft durch, die in sicherheitssensiblen Bereichen arbeiteten.
„Die Welt“ schrieb, nach dem Bekanntwerden von Details aus dem Vorleben von S., der langjährige V-Person des Berliner Staatsschutzes gewesen sei und 2005 noch unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt worden sei, hätten Ministerium und Verfassungsschützer ihre damalige Einschätzung verändert.
Der Verfassungsschutz halte jedoch an seiner Einschätzung der Verurteilung von 2005 fest: Die letzte Straftat von S. sei im Jahre 2000 geschehen, allein die Verurteilung erfolgte 2005. „Ewige Rache gibt es im deutschen Rechtsstaat nicht“, heiße es in Sicherheitskreisen gegenüber der „Welt“.
dapd
2012-09-25 21:33:09.0